Ex-Chefs des MDK-Verwaltungsrates zu Schadenersatz verurteilt

Celle (dpa/lni) - Zwei ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Niedersachsen
haften für überhöhte Gehälter, die sie einem früheren Geschäfts
führer
gewährt haben. Dem MDK sei ein Schaden von 410 000 Euro entstanden,
befand das Landessozialgericht in Celle am Montag. Die beiden
Ex-Chefs des Verwaltungsrates wurden verurteilt, sich am
Schadenersatz zu beteiligen. (Az.: L 16 KR 61/16)

Der Medizinische Dienst erstellt unter anderem Gutachten zur
Pflegebedürftigkeit oder in Streitfällen zwischen Patienten und
Ärzten. In sein Aufsichtsorgan, den Verwaltungsrat, werden Vertreter
von Krankenkassen und Versicherten, aber auch von Arbeitgebern und
Gewerkschaften entsandt.

Der Landesgeschäftsführer des MDK wird nach niedersächsischem
Beamtenrecht besoldet. Ein Geschäftsführer setzte bei den
Vorsitzenden des Rates aber durch, dass ihm von 1997 bis 2009 hohe
Zulagen gewährt wurden - ohne Absprache mit den anderen Mitgliedern
des Verwaltungsrats und unter Verletzung des Beamtenrechts.

Seit 2009 hat es in dem Fall mehrere Prozesse gegeben. Die Beklagten
sagten vor dem Landessozialgericht, sie seien nur ehrenamtlich tätig
gewesen und hätten sich im Beamtenrecht nicht ausgekannt. Die Richter
in Celle urteilten aber, sie hätten ihre Pflichten grob fahrlässig
verletzt. Über die Jahre haben der Ex-Geschäftsführer und die
Versicherung des MDK einen Teil des Schadens beglichen. Die
Ex-Vorsitzenden müssen noch für 118 000 Euro geradestehen.