Rechtsstreit um DocMorris-Apothekenautomaten - Urteil am 15. Mai

Ist ein Medikamentenautomat eher eine Apotheke oder eine Form des
Versandhandels? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines bundesweit
interessanten Rechtsstreits.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Für Apotheker ist es ein Präzedenzfall: Das
Oberlandesgericht Karlsruhe prüft die Zulässigkeit eines
DocMorris-Apothekenautomaten in einer kleinen baden-württembergischen
Gemeinde. Die europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden
hatte vor zwei Jahren in dem 2000-Seelen-Ort Hüffenhardt
(Neckar-Odenwald-Kreis) den bundesweit ersten Automaten dieser Art in
Betrieb genommen. Das Projekt wurde nach einigen Wochen gerichtlich
gestoppt.

Bei der «pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter
Arzneimittelabgabe» konnten Kunden per Video Kontakt mit einem
Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem
Automaten erhalten. Das Landgericht Mosbach sah einen Verstoß gegen
das Arzneimittelgesetz und untersagte den Betrieb.

Verschreibungspflichtige Medikamente dürften nur von Apotheken an den
Verbraucher abgegeben werden. Das Gericht folgte auch nicht dem
Versandhandel-Argument von DocMorris. Die Abholung von Arzneimitteln
von einem Lagerort, an dem der Kunde diese kurz davor angefordert
habe, sei kein Versandhandel. Damit waren Klagen des
Landesapothekerverbands Baden-Württemberg und weiterer Apotheker
erfolgreich. Dagegen hat das niederländische Unternehmen Berufung
eingelegt (Aktenzeichen: 6 U 16/18 u.a.).

Im Zentrum des OLG-Rechtsstreits steht die Frage: Ist ein solcher
Medikamentenautomat eher als Apotheke zu sehen oder als Form des
Versandhandels? Aus Sicht des Apothekerverbands handelt es sich um
eine Abgabestation von Arzneimitteln und hat nichts mit einem
Versandhandel zu tun. Der Verbandsanwalt warnte in der mündlichen
Verhandlung vor möglichen Gesundheitsschäden für Kunden wegen
fehlender Überwachung. DocMorris dürfe mit dem «Rosinen-Picken»
keinen Erfolg haben. Der Anwalt des Unternehmens wies dies zurück.
Die Kontrolle erfolge schon in den Niederlanden, wo auch der Versand
beginne. Das OLG wird darüber am 15. Mai (9.00 Uhr) entscheiden.

Apotheker kritisieren schon länger, dass Versandhändler in immer neue
Felder vordringen wollen. Der Automat in Hüffenhardt beschäftigte
schon verschiedene Gerichte. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat
erst vor einer Woche ein Betriebsverbot des Regierungspräsidiums
bestätigt und es mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
begründet (3K 5393/17).