OLG Karlsruhe urteilt am 15. Mai über DocMorris-Apothekenautomaten

Karlsruhe (dpa) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird am 15. Mai
über die Zulässigkeit eines DocMorris-Apothekenautomaten im
baden-württembergischen Hüffenhardt entscheiden. Das gab das Gericht
am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung bekannt.

Gegen den Arzneimittelautomaten klagen der Landesapothekerverband
Baden-Württemberg und Apotheker. Vor dem Landgericht Mosbach waren
sie erfolgreich. Dagegen hat das niederländische Unternehmen Berufung
eingelegt (Aktenzeichen: 6 U 16/18 u.a.). Für den Apothekerverband
ist es ein Präzedenzfall.

DocMorris, eine europaweit tätige Versandapotheke, hatte vor zwei
Jahren in Hüffenhardt einige Wochen eine «pharmazeutische
Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe» angeboten. Das
Landgericht untersagte dies. Verschreibungspflichtige Medikamente
dürften nur von Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden. Das
Gericht folgte nicht dem Argument von DocMorris, es handle sich um
einen Versandhandel der niederländischen Apotheke.