Verfassungsgericht verhandelt über Volksbegehren zum Pflegenotstand

Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt am
Dienstag (10.00 Uhr) über das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand.
Auf Antrag des Senats soll das Gericht entscheiden, ob das
Volksbegehren zulässig ist oder dem höherrangiges Recht
entgegensteht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Eine Volksinitiative mit dem Ziel, durch eine Änderung des Hamburger
Krankenhausgesetzes für mehr Personal und eine bessere Pflegequalität
zu sorgen, hatte im März vergangene Jahres die erforderliche Zahl an
Unterstützern zusammenbekommen. Da die Bürgerschaft die Vorlage nicht
als Gesetz verabschiedete, beantragten die Initiatoren die
Durchführung eines Volksbegehrens.

Der Senat hält dies für unzulässig, unter anderem weil die geforderte

Personalaufstockung seiner Ansicht nach nicht in Hamburger, sondern
in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liege. Mit einem Urteil ist
nach Angaben des Gerichts erst im kommenden Monat zu rechnen.