OLG urteilt am 15. Mai über DocMorris-Apothekenautomaten

Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird am 15. Mai
(9.00 Uhr) über die Zulässigkeit eines DocMorris-Apothekenautomaten
in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) entscheiden. Das gab das
Gericht am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung bekannt. Gegen den
Arzneimittelautomaten klagen der Landesapothekerverband
Baden-Württemberg und Apotheker. Vor dem Landgericht Mosbach waren
sie erfolgreich. Dagegen hat das niederländische Unternehmen Berufung
eingelegt (Aktenzeichen: 6 U 16/18 u.a.). Für den Apothekerverband
ist es ein Präzedenzfall.

DocMorris, eine europaweit tätige Versandapotheke aus den
Niederlanden, hatte vor zwei Jahren in Hüffenhardt einige Wochen eine
«pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe»
angeboten. Das Landgericht untersagte dies. Verschreibungspflichtige
Medikamente dürften nur von Apotheken an den Verbraucher abgegeben
werden. Das Gericht folgte nicht dem Argument von DocMorris, es
handle sich um einen Versandhandel der niederländischen Apotheke.