Antibiotika mit Nebenwirkungen: Warnung vor Fluorchinolonen Von Ulrike Hofsähs, dpa

Fluorchinolonhaltige Antibiotika können schwere Nebenwirkungen
verursachen. Nun warnt ein Schreiben an Ärzte vor den Mitteln. Was
steht drin?

Bonn (dpa) - Die rote Hand hat es in sich: Künftig sollen bestimmte
Antibiotika nur noch eingeschränkt verschrieben werden. Dabei geht es
um die weit verbreitete Gruppe der Fluorchinolone. Sie können schwere
Nebenwirkungen verursachen, heißt es in einem sogenannten
Rote-Hand-Brief an Ärzte und Krankenhäuser. Die wichtigsten Antworten

dazu:

Um was geht es in dem Schreiben, auf dem eine rote Hand prangt?

Angeschrieben sind Ärzte und Krankenhäuser. Sie werden über die
erneuerten Warnhinweise informiert. Fluorchinolonhaltige Antibiotika
sollen demnach nur nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Bewertung im
Einzelfall verschrieben werden. Risiken und Anwendungsbeschränkungen
sollen «lückenlos beachtet werden».

Um welche Antibiotika geht es?

Es geht um alle Fluorchinolone, die über den Mund eingenommen,
gespritzt oder inhaliert werden, schreibt das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Pressemitteilung.
In Deutschland sind die Wirkstoffe Ciprofloxacin, Levofloxacin,
Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin zugelassen. Insgesamt sind
über 30 Hersteller betroffen. Diese Antibiotika werden schon länger
mit schwerwiegenden Nebenwirkungen in Zusammenhang gebracht. Bereits
in der Vergangenheit war die Anwendung auf europäischer Ebene
eingeschränkt worden.

Wie häufig werden fluorchinolonhaltige Antibiotika verschrieben?

Laut dem Wissenschaftlichem Institut der AOK waren 2017 etwa fünf
Millionen Packungen mit fluorchinolonhaltigen Antibiotika gesetzlich
Versicherten von niedergelassenen Ärzten verordnet worden. Damit
könnten schätzungsweise 3,5 Millionen Patienten behandelt werden.
Fluorchinolone gebe es seit Mitte der 1980er Jahre, sagte der
Wissenschaftliche Sekretär der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für
Chemotherapie, Michael Kresken. Insbesondere in der ambulanten
Medizin würden sie bisher zu häufig verordnet. «Das wird von Experten

bereits seit Jahren kritisiert», meinte Kresken.

Welche Nebenwirkungen werden beschrieben?

Zu den «sehr seltenen schwerwiegenden und anhaltenden, möglicherweise
irreversiblen Nebenwirkungen» gehörten vor allem Entzündungen oder
Risse der Sehnen, Muskelschwäche, Gelenkschmerzen, Schwierigkeiten
beim Gehen, Müdigkeit, Depressionen, Schlafstörungen oder Probleme
beim Sehen oder Hören, erklärte das BfArM. Behandlungen mit einem
fluorchinolonhaltigen Antibiotikum sollten beim ersten Anzeichen
einer dieser Nebenwirkungen beendet werden.

Was heißt «sehr selten» in Bezug auf die Nebenwirkungen?

Nach Angaben des BfArM werden bei jährlich 350 Millionen in der
EU verordneten Dosen Chinolon und Fluorchinolon etwa 30 Fälle
gemeldet. Bekannt ist, dass nur ein Teil der Nebenwirkungen gemeldet
wird. Selbst wenn man das einbezieht, treten die Probleme nach der
internationalen Klassifikation «sehr selten» auf, schreibt das BfArM.
Chinolone sind in Deutschland nicht zugelassen.

Was steht in den neuen Warnhinweisen?

Mediziner sollen das Antibiotikum nur stark eingeschränkt verordnen.
Bei Infektionen, die von selbst abklingen, sollte es nicht eingesetzt
werden. Auch bei «leichten bis mittelschweren Infektionen» sollen
Fluorchinolone in der Regel nicht verordnet werden. Nicht
verschrieben werden sollten sie etwa bei einer Mandelentzündung,
akuter Bronchitis oder zur Vorbeugung von Reisedurchfall. Die
Hinweise für Patienten und Ärzte werden entsprechend verändert. Das
BfArM stellt aber auch klar: «Fluorchinolone sind eine wichtige
Behandlungsoption gegen verschiedene Infektionserkrankungen, darunter
einige lebensbedrohliche, bei denen andere Antibiotika nicht
ausreichend wirksam sind.»

Warum kommen die Einschränkungen erst jetzt?

Das Bonner Bundesinstitut hat 2017 selbst ein europäisches
Risikobewertungsverfahren angestoßen. Im Juni 2018 gab es eine
Anhörung bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur in London, wo
Patienten, Ärzte und andere sprachen. Danach folgten in dieser
EU-weiten Angelegenheit Bescheide, Fristen und schließlich für
Deutschland der «Rote-Hand-Brief».