Dopingaffäre: Ärztekammer will auch selbst ermitteln

Wenn ein Arzt gegen Berufspflichten verstößt, ruft das die
Landesärztekammer auf den Plan. Doch ein so gravierender Fall wie der
Blutdoping-Skandal im Wintersport ist eher selten. Im Fokus: Ein Arzt
aus Erfurt.

Jena (dpa/th) - Nach dem Auffliegen eines mutmaßlichen Dopingarztes
aus Erfurt will die Landesärztekammer Thüringen das berufsrechtliche
Verfahren gegen den Mediziner vorantreiben. Die Kammer habe die
Staatsanwaltschaft München um Informationen gebeten, um eigene
Ermittlungen einleiten zu können, sagte eine Sprecherin der Deutschen
Presse-Agentur. Der Mediziner war Ende Februar in Erfurt festgenommen
worden. Die Kammer hatte ein hartes Vorgehen gegen ihn angekündigt,
sollten sich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen. Sie hat die
Berufsaufsicht über die in Thüringen tätigen Mediziner.

Möglicherweise könnte der Erfurter Arzt in einem
Berufsgerichtsverfahren für berufsunwürdig erklärt werden. Das hätt
en
den Entzug der ärztlichen Zulassung (Approbation) durch das
Landesverwaltungsamt zur Folge. Ein solches faktisches Berufsverbot
ist das schärfste Schwert im ärztlichen Berufsrecht und extrem
selten. Das Landesverwaltungsamt spricht von zwei Fällen in den
vergangenen Jahren in Thüringen. Vorrang hätten in dem Dopingskandal
aber erst einmal die strafrechtlichen Ermittlungen, sagte die
Kammersprecherin. Der Kammer selbst stehe kein polizeiliches oder
staatsanwaltschaftliches Instrumentarium zur Verfügung.

Generell sind Berufsrechtsverfahren gegen Thüringer Ärzte eher
selten. Im vergangenen Jahr bearbeitete die Kammer insgesamt 36
Fälle. 20 mal seien wegen des Verdachts auf ein Berufsvergehen
Kammerermittlungen eingeleitet, sechs mal Berufsgerichtsverfahren
eröffnet worden. 2017 wurden 38 Verfahren bearbeitet, 20 Ermittlungs-
und vier Berufsgerichtsverfahren eingeleitet. Für letztere ist die
Heilberufekammer am Verwaltungsgericht Meiningen zuständig. In
Thüringen arbeiten mehr als 9000 Ärzte in Praxen, Krankenhäusern und

Gesundheitsbehörden.

Berufsrechtsverfahren werden von der Kammer eingeleitet, wenn
Mediziner gegen ihre ärztliche Pflicht verstoßen. In Thüringen ging
es in der Vergangenheit dabei vor allem darum, dass Gutachten nicht
fristgerecht fertig waren, die ärztliche Schweigepflicht verletzt,
Patienten schlecht aufgeklärt oder fehlerhaft behandelt wurden. Weil
es sich um sehr geringe Zahlen und Einzelfälle handele, seien
allerdings keine Aussagen zu den konkreten Verfahren möglich, so die
Kammersprecherin.

Noch ungewiss sind laut Kammer derzeit die berufsrechtlichen
Konsequenzen für einen Hausarzt aus dem Weimarer Land, der vor einem
Jahr wegen fragwürdiger Heilmethoden in die Kritik geraten war. Der
Mediziner, der eine naturheilkundlich orientierte Praxis betreibt,
soll Patienten ein ätzend wirkendes Chlordioxidgemisch zur Behandlung
empfohlen und verkauft haben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung
und Verbraucherschützer warnen vor dem Einsatz des Mittels.