Hausärzte fordern Abschaffung des Regressverfahrens

Bei zu viel verordneter Physiotherapie oder teuren
Rheuma-Medikamenten schlägt die Krankenkasse Alarm. Der Arzt muss
sich in einem Regressverfahren rechtfertigen. Ein Bürokratiemonster,
finden die Mediziner.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die hessischen Hausärzte wollen künftig
nicht mehr selbst für aus Sicht der Krankenkasse zu viel verordnete
Arznei- und Heilmittel geradestehen müssen. Die sogenannten
Ärzteregresse seien die Hauptursache des Hausärztemangels, stressten
etablierte Kollegen und schreckten den Nachwuchs ab, sagte der
Vorsitzendes des Hausärzteverbandes Hessen, Armin Beck, am Freitag in
Frankfurt. Es sei das «größte Bürokratiemonster für die Ärztesc
haft
in der freien Niederlassung.»

Regresse sind Rückforderungen der Krankenkassen bei aus ihrer Sicht
zu viel verschriebenen Arznei- und Heilmitteln. Eine Prüfstelle
checkt dann die Wirtschaftlichkeit, im schlimmsten Fall muss der
Mediziner das Verordnete dann selbst bezahlen.

Neben dem Verfahren an sich kritisiert der Verband vor allem, dass
die bei einem Regressverfahren nötige Rechtfertigungsarbeit, mit der
der Arzt beweisen kann, dass seine Verordnungen nötig waren, nicht
bezahlt wird. «Das sind für uns quälende Prüfungen», sagte Beck.
Er
berichtete von einem eigenen Regressverfahren aus dem Jahr 2015, als
er wegen zu vielen Physiotherapie-Verordnungen 45 000 Euro zahlen
sollte. Er habe für seine Begründung mehr als 500 Verordnungen aus
vier Jahren einzeln durchschauen müssen. «Das waren 4 Wochen
zusätzliche Arbeitszeit.» Am Ende des Verfahrens seien seine
Verordnungen berechtigt gewesen, er musste nichts zahlen.

Mehr als 90 Prozent aller Regressverfahren werden nach Angaben des
Verbandes eingestellt. Die Ärzte hätten davor aber erheblichen Stress
und Mehrarbeit. Als Alternative zum Regressverfahren will der Verband
bei dem Verdacht des unwirtschaftlichen Verordnens unter anderem die
betroffenen Mediziner zu einem Gespräch in die Kassenärztliche
Vereinigung (KV) einladen. Zudem solle die erhebliche Mehrarbeit bei
einer von Krankenkassen beantragten Überprüfung voll vergütet werden.