Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von DocMorris Apothekenautomat

Karlsruhe (dpa) - Die Versandapotheke DocMorris darf nach einem
Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe keinen Arzneimittelautomaten
in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt betreiben. Die
Richter wiesen eine Klage des niederländischen Unternehmens gegen
einen Verbotsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit einem am
Freitag veröffentlichten Urteil vom Donnerstag ab. (3K 5393/17)

DocMorris hatte am 19. April 2017 in den Räumen einer früheren
Apotheke den Betrieb einer «pharmazeutischen Videoberatung mit
angegliederter Arzneimittelabgabe» aufgenommen. Kunden konnten per
Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und
Medikamente aus einem Automaten erhalten. Das Regierungspräsidium
untersagte den Betrieb zwei Tage später und begründete das mit einem
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Das Unternehmen klagte vor dem Verwaltungsgericht mit dem Argument,
es handele sich um eine Form des Versandhandels. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof ist
möglich. Die Urteilsgründe lagen am Freitag noch nicht vor.

Eine weitere Entscheidung zu dem Fall vor dem Oberlandesgericht
Karlsruhe steht noch aus. Der Landesapothekerverband hatte gemeinsam
mit drei Apothekern erfolgreich vor dem Landgericht Mosbach wegen
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht geklagt. Dagegen hatte DocMorris
Berufung eingelegt.