«Es ist erledigt»: Lebenslange Haft für Mord aus verschmähter Liebe Von Frank Christiansen, dpa

Ein 44-jähriger Kiosk-Betreiber kann nicht ertragen, dass die von ihm
mit Geschenken und Komplimenten bedachte Frau sich jegliche
Annäherung verbittet. Er ersticht sie. Seine Tat stelle die
Grundsätze des Zusammenlebens infrage, sagt nun ein Richter.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Als Blumen im Briefkasten und Komplimente
nicht fruchteten, griff er zum Messer: Für den Mord an seiner
Angebeteten ist der 44-jährige Ali S. in Düsseldorf zu lebenslanger
Haft verurteilt worden. Er habe die 36-Jährige umgebracht, weil sie
nicht seine Freundin werden wollte, sagte Richter Rainer Drees am
Donnerstag bei der Urteilsbegründung des Düsseldorfer Landgerichts.
Die Tat sei «extrem eigensüchtig» gewesen und habe eine besonders
verachtenswerte Einstellung gezeigt. Sie stelle die «Grundsätze
menschlichen Zusammenlebens» infrage, so der Richter.

Der Iraner hatte gestanden, die Frau im August 2018 in der
Düsseldorfer Innenstadt erstochen zu haben. Sie hatte sich seine
Annäherungsversuche aber ausdrücklich verbeten, seine Anrufe
blockiert und ihm ausrichten lassen, dass sie sich von ihm bedroht
und belästigt fühle: «Er soll mich in Ruhe lassen, ich werde ihn
sonst anzeigen.»

Daraufhin beschaffte Ali S. sich ein Messer mit 20 Zentimeter langer
Klinge und lauerte der 36-Jährigen in der Nähe ihrer Wohnung in der
Düsseldorfer Innenstadt auf. Er habe sie zu Boden gerissen und dann
27 Mal auf sie eingestochen, so das Gericht. Äußerlich ungerührt nahm

der Kiosk-Betreiber das Urteil am Donnerstag zur Kenntnis.

Der Iraner hatte die Tat beim Prozessauftakt gestanden. Zahlreiche
Passanten hatten die verzweifelten Schreie der schwer verletzten Frau
gehört und versucht, ihr zu helfen. Andere verfolgten den Täter,
blieben aber zurück, als der sie mit dem Messer bedrohte. Das
Verbrechen in der Innenstadt hatte für Entsetzen gesorgt. Am Tatort
hatten Passanten Blumen abgelegt und Kerzen aufgestellt.

Nach der Tat habe der 44-Jährige mit dem Handy einen Bekannten
angerufen, berichtete der Staatsanwalt: «Es ist erledigt», sagte er.
«Was?», fragte der Angerufene zurück. «Die Frau», sagte Ali S.

Verteidiger Stefan Tierel hatte eine psychische Erkrankung seines
Mandanten angeführt und für eine Unterbringung in der Psychiatrie
oder zehn Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Doch die Richter
verwarfen ältere Diagnosen von Psychiatern als
«Gefälligkeits-Atteste». Es sei «höchst erstaunlich», wie die
Mediziner Diagnosen bescheinigt hätten, ohne auch nur annähernd
Symptome dafür gefunden zu haben.

Der 44-Jährige ist anerkannter Flüchtling aus dem Iran. Er war 2001
nach Deutschland gekommen und nicht vorbestraft. Er hatte in einem
Kiosk nahe der Wohnung der Frau gearbeitet. Nach der Tat hatte er
sich nach Spanien abgesetzt. Eineinhalb Wochen später war er in
Sevilla festgenommen worden.

Tat und Flucht seien geplant gewesen, betonte der Staatsanwalt. Der
44-Jährige habe dann im Gefängnis eine psychische Erkrankung
simuliert, wie er das auch schon früher getan habe. «Der Angeklagte
fährt auf dem Psycho-Ticket und versucht, sich damit Vorteile zu
verschaffen.» Die besondere Schwere der Schuld, wie vom Staatsanwalt
beantragt, verhängte das Gericht aber nicht.