Geistig behindertes Mädchen missbraucht - überraschend kein Urteil

Ein Busfahrer soll ein behindertes Mädchen von der Schule nach Hause
fahren, doch auf einem Waldparkplatz geschieht Furchtbares. Er
missbraucht die Zwölfjährige - das hat der 79-Jährige gestanden. Ein

Urteil verzögert sich aber.

Hamburg (dpa/lno) - Überraschende Verzögerung im Prozess um den
sexuellen Missbrauch eines geistig behinderten Mädchens in
Hamburg-Heimfeld: Anders als erwartet hat das Landgericht am
Donnerstag kein Urteil gegen den Angeklagten gesprochen. Man trete
wieder in die Beweisaufnahme ein und wolle noch einen psychiatrischen
Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit des 79-Jährigen höre
n,
sagte der Vorsitzende Richter Heiko Hammann.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Mitarbeiter eines
Schülerbeförderungsunternehmens vor, die Zwölfjährige am 27. Novemb
er
2018 auf einem Waldparkplatz schwer sexuell missbraucht zu haben. Der
nicht vorbestrafte Mann hatte ein Geständnis abgelegt und ein
Entschuldigungsschreiben an die Familie geschickt. Dem Mädchen zahlte
er 10 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Vorsitzende Richter erläuterte die Frage, warum das Gericht nicht
früher einen Psychiater herangezogen habe. Erst jetzt hätten sich
Hinweise auf Auffälligkeiten beim Angeklagten ergeben -
beispielsweise als es bei der Aussage des Mannes im Prozess um Daten
ging. Zudem habe der alte Mann, der Diabetes habe und herzkrank sei,
nach Aussage seines Verteidigers seinen Anwalt nicht erkannt. «Wir
sind verpflichtet, das aufzuklären», betonte Hammann.

Der Angeklagte stimmte zu, dass seine Ärzte von der Schweigepflicht
entbunden werden. Er wolle aber nicht von einem Psychiater befragt
werden, erklärte er. Die Richter lassen außerdem noch überprüfen, o
b
der Angeklagte den Parkplatz vor der Tat schon öfter angefahren
hatte.

Ein 28-Jähriger, der mit seiner Freundin spazieren gehen wollte, war
im Vorbeigehen auf das Geschehen in dem Kleinbus aufmerksam geworden.
Er verständigte das Busunternehmen, dessen Name und Telefonnummer auf
dem Fahrzeug standen. Die Geschäftsführerin des Unternehmens
alarmierte die Polizei. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren
zwei Jahre und elf Monate für den 79-Jährigen gefordert. Bei einer
Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren würde der früher als Beamter
tätige Mann seine Pensionsansprüche verlieren. Die Verteidigung
forderte eine Bewährungsstrafe.

Der Prozess soll am 17. April fortgesetzt werden.