DRK-Bundesarzt zu Erster Hilfe: Man kann nichts Falsches machen

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Bei der Ersten Hilfe ist alles besser als
Nichtstun - das betont der Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes,
Peter Sefrin. «Viele Bürger haben Angst, etwas falsch zu machen. Was
man falsch machen kann - und das ist immer wieder das Gleiche - ist,
dass man nichts tut», sagte er im Gespräch mit der Deutschen
Presse-Agentur in Karlsruhe. Aus Furcht werde in vielen Fällen nichts
getan, bis der Notarzt kommt. Bis dahin seien Chancen, die ein
Betroffener eventuell noch hatte, möglicherweise vertan.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Donnerstag (9.45
Uhr) über einen Rechtsstreit über Erste Hilfe im Sportunterricht
anhand eines sechs Jahre zurückliegenden Falls aus Wiesbaden (Az. III
ZR 35/18). Doch was ist im Notfall zu tun?

«Wenn ich einen Patienten leblos vorfinde und er noch atmet, muss ich
ihn in die stabile Seitenlage bringen. Atmet er nicht mehr, dann muss
er reanimiert werden», sagte der DRK-Bundesarzt. Dies bedeute
Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage. Zwar könne es bei einer
Reanimation vorkommen, dass nicht richtig gedrückt wird und Rippen
brechen. Doch wenn ein Patient einen Kreislaufstillstand habe, spiele
dies keine Rolle. «Es gibt nur den Weg nach vorne», unterstrich der
Mediziner, der seit mehr als fünf Jahrzehnten Ersthelfer ausbildet.

Die Beatmung sei zwar das bessere Mittel zur Reanimation. Doch wenn
sich dies jemand nicht zutraue oder man sich nicht überwinden könne,
solle man zumindest Herzmassage machen. «Damit kann man überbrücken,

auch ohne Beatmung, weil eine gewisse Zeit in der Lunge noch Blut mit
Sauerstoff ist.» Viele würden sich auch aus Furcht vor juristischen
Konsequenzen nicht trauen, zu helfen. Erste Hilfe sei aber im
Vornherein immer im Sinne des Patienten. Nur wenn man vorsätzlich
etwas Falsches tue, drohten Konsequenzen.

Aus Sicht von Sefrin sollte jeder einen Erste-Hilfe-Kurs machen und
ihn alle fünf Jahre auffrischen - auch wegen Neuerungen in der Ersten
Hilfe. Von verpflichtenden Kursen hält er wenig: «Dann fehlt die
Motivation. Wir setzen mehr auf Einsicht und Motivation als auf
Zwang. Man muss die Leute mehr sensibilisieren, dass man helfen
kann.» Er hofft, dass vom BGH-Urteil ein Signal ausgeht, dass mehr
Menschen von der Notwendigkeit zur Ersten Hilfe überzeugt werden.