Welche Erste-Hilfe-Pflicht hat ein Lehrer? Der BGH entscheidet

Karlsruhe (dpa) - Welche Erste-Hilfe-Pflichten haben Lehrer? Der
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Donnerstag (9.45 Uhr)
über einen sechs Jahre zurückliegenden Fall aus Wiesbaden (Az. III ZR
35/18). Ein Schüler war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport
plötzlich zusammengebrochen. Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt
irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er
ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert. Der inzwischen 24-Jährige
hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen
verklagt. Er fordert mindestens 500 000 Euro Schmerzensgeld, gut 100
000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche
Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass
Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll.

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht
sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich
kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten.
Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.