Lehrer und die Erste-Hilfe-Pflicht - Bundesgerichtshof entscheidet

Karlsruhe/Wiesbaden (dpa/lhe) - Welche Erste-Hilfe-Pflicht haben
Lehrer? Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am (heutigen)
Donnerstag (9.45 Uhr) über einen sechs Jahre zurückliegenden Fall aus
Wiesbaden (Az. III ZR 35/18). Ein Schüler war im Januar 2013 beim
Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen. Der damals
18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen
mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent
schwerbehindert. Der inzwischen 24-Jährige hat das Land Hessen wegen
unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens
500 000 Euro Schmerzensgeld, gut 100 000 Euro für die Erstattung
materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000
Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten
aufkommen soll.

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht
sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich
kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten.
Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.