Ärztekammer-Bilanz: Behandlungsfehler in 64 Fällen nachgewiesen

Berlin (dpa/bb) - Auch Ärzte können irren: In 64 Fällen haben
Schlichter der Ärztekammern für das Jahr 2018 Behandlungsfehler in
Berlin anerkannt. Damit wiesen sie bei rund jedem dritten geprüften
Fall (35 Prozent) in der Hauptstadt Fehler nach. Das war der höchste
Wert seit 2014. 2017 hatte die Fehlerquote der geprüften Fälle bei
24,7 Prozent gelegen. Die Zahl der Vorwürfe insgesamt sei aber leicht
gesunken, teilte die Ärztekammer Berlin am Mittwoch mit. Gab es 2017
noch 447 neue Beschwerden, waren es im vergangenen Jahr 425.

Bei einem großen Teil möglicher Behandlungsfehler kommt es gar nicht
erst zu einem Schlichtungsverfahren. Zum Beispiel, weil Anträge
zurückgenommen werden oder weil Ärzte, Kliniken oder Versicherungen
einer Schlichtung nicht zustimmen. So wurden für 2018 insgesamt 182
Berliner Fälle geprüft. Bei 118 Beschwerden sahen die Schlichter
keinen Nachweis für eine Schuld von Ärzten bei der Behandlung.

Den Verdacht auf Behandlungsfehler hatten Patienten zum Beispiel nach
Knochenbrüchen, bei Problemen mit Knie und Hüfte sowie bei
Brustkrebs. Fehler passierten laut Statistik in der Mehrzahl in
Kliniken (73,5 Prozent). Am häufigsten gab es Zweifel nach
Behandlungen in der Unfallchirurgie oder der Orthopädie.
Fehlerquellen waren demnach vor allem die bildgebende Diagnostik und
Operationen.

Patienten, die Arztfehler vermuten, können dies in außergerichtlichen
Verfahren der Ärztekammern kostenfrei klären lassen. Auch danach
steht Patienten noch der Weg einer Klage offen.