Urteil zu Nacktaufnahmen: Zahnarzt darf Zulassung entzogen werden

Kassel/Gera (dpa) - Wegen heimlicher Nacktaufnahmen von
Mitarbeiterinnen darf einem Zahnarzt die Kassenzulassung entzogen
werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch
entschieden. Dies gilt auch, wenn der Mediziner wegen der Tat nicht
rechtskräftig verurteilt wurde.

Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision eines Zahnarztes aus
Thüringen zurück, der über Jahre seine Helferinnen heimlich in der
Umkleide seiner Praxis gefilmt hatte. Durch das Urteil darf der Mann
keine Kassenpatienten mehr behandeln (Aktenzeichen B 6 KA 4/18 R).

2013 hatte das Amtsgericht Gera den damals 52-jährigen Zahnarzt zu
einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Doch nach seiner Berufung wurde der Strafprozess in zweiter Instanz
eingestellt. Die Mitarbeiterinnen des Arztes hatten gegen die Zahlung
von Geld ihre Strafanträge zurückgezogen.

Trotzdem gebe es genügend Belege, dass der Mann «die Intimsphäre der

Mitarbeiterinnen zum Objekt seiner Interessen gemacht hat», urteilten
die Kasseler Richter. Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen
müssten mit dem Zahnarzt daher nicht mehr zusammenarbeiten.