Erste Hilfe im Sportunterricht: BGH prüft Pflicht der Lehrer

Karlsruhe (dpa) - Welche Erste Hilfe muss ein Lehrer notfalls
leisten? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (ab
10.00 Uhr) an einem Fall aus Wiesbaden (Az. III ZR 35/18). Ein
Schüler war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich
zusammengebrochen und bewusstlos geworden. Der damals 18-jährige
Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden durch mangelnde
Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert.
Der junge Mann hat das Land Hessen wegen unzureichender
Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500 000 Euro
Schmerzensgeld, gut 100 000 Euro für die Erstattung materieller
Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie
die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen
soll. In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei
nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich
kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten.
Hiergegen richtet sich die Revision vor dem BGH. Mit einem Urteil
wird am Donnerstag noch nicht gerechnet.