Bewährungsstrafe für Zahnarzt wegen Körperverletzung gefordert

Hamburg (dpa) - Im Prozess gegen einen Zahnarzt hat die Hamburger
Staatsanwaltschaft am Dienstag ein Jahr und acht Monate Haft auf
Bewährung gefordert. Der 54-Jährige habe sich in vier Fällen der
vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der
Anklagevertreter. Er solle den vier Patienten, denen der Mediziner
zum Teil sämtliche Zähne abgeschliffen oder gezogen haben soll,
jeweils 9000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er habe sie vor der
Behandlung nicht oder nur unzureichend über die Eingriffe aufgeklärt.
Damit habe er seine besondere Vertrauensstellung als Arzt
missbraucht. Die Patienten hätten gravierende Folgen und erhebliche
Schmerzen erlitten. Die Behandlungen erfolgten zwischen März 2009 und
November 2010.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Fehlbehandlung einer 58-Jährigen als
besonders krassen Fall. Die Frau war Heiligabend 2009 wegen Schmerzen
an ihren überkronten Schneidezähnen in die Hamburger Praxis des
Angeklagten gekommen. Der Zahnarzt habe ihr erklärt, ihre Zähne seien
«Schrott», er könne ihr schöne neue machen. Gleich am Folgetag
operierte er sie - Kostenpunkt: 18 000 Euro in bar. Dabei habe er ihr
nach Aussage eines Gutachters zehn vitale Zähne gezogen. Dem
Angeklagten sei es darum gegangen, Implantate zu verkaufen.