Mordprozess «Susanna»: Ali B. will zunächst nicht weiter aussagen

Am ersten Tag kam ein Geständnis - doch nun schweigt Ali B. zu den
Vorwürfen im Fall Susanna. In der Verhandlung kommen dafür Polizisten
zu Wort. Als Zeugen berichten sie von der Suche nach Susanna und dem
Fund ihrer Leiche.

Wiesbaden (dpa) - Im Prozess um den Mord an der Mainzer Schülerin
Susanna will sich der angeklagte Ali B. zunächst nicht weiter zur Tat
äußern. Das kündigten seine Anwälte am Montag vor dem Landgericht
Wiesbaden an. Der 22 Jahre alte irakische Flüchtling hatte zum
Auftakt der Hauptverhandlung gestanden, das 14-jährige Mädchen im Mai
2018 in Wiesbaden-Erbenheim getötet zu haben. Den weiteren Vorwurf
der Vergewaltigung hatte er bestritten.

Eine Beamtin der Wiesbadener Polizei sagte am Montag vor Gericht, die
Polizei sei nach dem Verschwinden von Susanna anfangs nicht von einem
Verbrechen ausgegangen. Es habe zunächst keine Anhaltspunkte dafür
gegeben, dass dies ein besonderer Fall sein könnte, berichtete sie.

An dem Polizeieinsatz hatte es auch Kritik gegeben, es sei nicht
umfassend genug nach der Schülerin gesucht worden. Die Vorwürfe waren
auch Thema in den Landtagen von Hessen und Rheinland-Pfalz gewesen.

Erst ein Jugendlicher aus Ali B.s Flüchtlingsunterkunft habe Anfang
Juni 2018 den entscheidenden Hinweis auf den 22-Jährigen gegeben,
sagte die Beamtin. Der 14-Jährige hatte sich bei der Polizei gemeldet
und ausgesagt, dass Ali B. ihm von der Tat erzählt habe. Der
Jugendliche habe gefasst und glaubhaft gewirkt, sagte die Beamtin. Er
sei nach eigener Aussage nicht früher zur Polizei gegangen aus Angst
vor Ali B.'s Familie und um nicht selbst mit dem Fall in Verbindung
gebracht zu werden.

Zu dem Zeitpunkt der Zeugenaussage war der 22-jährige Angeklagte
bereits mit seinen Eltern und Geschwistern in den kurdisch
kontrollierten Nordirak ausgereist. Die kurdischen
Sicherheitsbehörden nahmen ihn dort fest und übergaben ihn der
Bundespolizei. Der 14-jährige Hinweisgeber steht von Dienstag (19.
März) an in einem gesonderten Verfahren selbst vor dem Landgericht -
gemeinsam mit Ali B. Beiden wird vorgeworfen, ein elfjähriges Mädchen
vergewaltigt zu haben.

Die Leiche von Susanna war schließlich nach einer großen Suche am 6.
Juni 2018 in einem kleinen Wald gefunden worden. Wie ein Beamter der
Spurensicherung am Montag erklärte, lag sie in einem Loch, das mit
Erde und Ästen bedeckt worden war. Ein Busausweis in ihrer
Hosentasche habe bei der Identifizierung geholfen. Nach Einschätzung
des Polizisten war der Boden extrem hart und lehmig. «Es wäre kaum
möglich gewesen, das Grab innerhalb von einer Stunde mit bloßen
Händen auszuheben», sagte der Beamte.

Für den dritten Prozesstag am Freitag werden die Zeugenaussagen von
Gerichtsmedizinern erwartet. Außerdem sollen Gutachter erklären, ob
beispielsweise eine Schaufel nötig gewesen wäre, um das Loch zu
graben, in dem Susanna gefunden wurde.