Gericht setzt weiter hohe Hürden bei Präimplantationsdiagnostik

München (dpa) - Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt
weiter nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof entschied in einem am Freitag veröffentlichten
Urteil, dass befruchtete Eizellen nur bei einem hohen Risiko für eine
schwere Erbkrankheit untersucht werden dürfen.

Laut Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland nur unter besonderen
Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung
vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen. Der
Gesetzgeber nennt hier eine Erkrankung namens Muskeldystrophie
Duchenne, das ist ein Muskelschwund, der in der Regel schon im jungen
Erwachsenenalter zum Tod führt - oder ähnlich schwere Leiden.

In dem Fall hatte eine Mutter geklagt, weil ihr Partner an einer
anderen Art von Muskelerkrankung litt und sie eine Vererbung auf das
gemeinsame Kind fürchtete. Diese Krankheit - Myotoner Dystrophie Typ
1 - werde aber in ihrer schweren Ausprägung fast ausschließlich über

die Mutter vererbt, so dass in diesem Fall für die schwere Form kein
hohes Risiko bestand. Für eine Präimplantationsdiagnostik muss die
Bayerische Ethikkommission zustimmen. Diese hatte aber mit einer
ähnlichen Begründung die Zustimmung verweigert.

Das Gericht folgte nun mit seinem Urteil erneut der Linie, nach der
PID nur in ganz besonderen Fällen erlaubt ist. Ein Münchner Labor war
im Dezember vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit
seiner Forderung gescheitert, befruchtete Eizellen in bestimmten
Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission
untersuchen zu dürfen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles
wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
zugelassen.

Auch in dem neuen Fall ist Revision möglich. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.