Bundesrat billigt Neuregelung zu Abtreibungs-Informationen

Berlin (dpa) - Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informiere
n,
dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat billigte
am Freitag die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von
Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Damit sollen Schwangere künftig
leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die
Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie
abtreiben - für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden
müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.

Zusätzlich werden monatlich aktualisierte Listen veröffentlicht, auf
denen steht, welche Methode welcher Arzt für den Abbruch anwendet.
Außerdem wird die Verhütungspille künftig bis zum 22. Lebensjahr von

der Krankenkasse bezahlt.

Ärzte und Betroffene kritisieren die Einschränkung der
Informationsmöglichkeiten seit langem scharf. Union und SPD hatten
den jetzigen Kompromiss mühsam ausgehandelt - ursprünglich wollte die
SPD den gesamten Paragrafen zum sogenannten Werbeverbot für
Abtreibungen streichen, die Union wollte ihn überhaupt nicht
antasten.