Behörde verzichtet auf Rechtsmittel - Kuck behält Approbation

Hamburg (dpa/lno) - Nach der gerichtlichen Niederlage um die
ärztliche Zulassung des vorbestraften Herzspezialisten Karl-Heinz
Kuck verzichtet Hamburgs Gesundheitsbehörde auf Rechtsmittel. «Die
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat auf die
Berufung im Fall Prof. Kuck verzichtet, weil nach kritischer
Würdigung der Urteilsbegründung dieser Einzelfall für eine Bewertung

von Verfehlungen bei der persönlichen Leistungserbringung von
Krankenhausärzten nicht geeignet erscheint», teilte die Behörde dem
«Hamburger Abendblatt» (Donnerstag) mit.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte am 23. Januar einer Klage des
Medizinprofessors gegen den Entzug seiner Approbation stattgegeben
und entschieden, dass der Kardiologe weiterarbeiten darf. Kuck war im
April 2016 wegen Abrechnungsbetrugs in 15 Fällen per Strafbefehl zu
einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100 000 Euro
Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm
daraufhin die Approbation entzogen. Er habe sich zur Ausübung des
Arztberufs als unwürdig erwiesen, hieß es. Gegen die Entscheidung vom
Februar 2018 hatte Kuck erst Widerspruch und dann Klage eingelegt.

Nach Auffassung des Gerichts hat sich der Mediziner zwar eines nicht
unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht. Dieses sei aber «weder
von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt» gewesen.

Kuck, der Patienten wie Helmut Schmidt, Günter Grass, David Bowie
oder Udo Lindenberg behandelt hat, hatte jahrelang Leistungen bei der
Kassenärztlichen Vereinigung im eigenen Namen abgerechnet, die
tatsächlich nicht von ihm, sondern von nachgeordneten Ärzten oder
seiner Abteilung in der Asklepios-Klinik St. Georg erbracht worden
waren. Im Ermittlungsverfahren hatte er die Sache eingeräumt und die
Beträge erstattet.