Gleiche Wahl für Betreute kommt - Koalition einigt sich auf Reform Von Basil Wegener, dpa

Wer auf gerichtlich angeordnete Betreuung angewiesen ist, darf nicht
wählen. Nun hat sich die Koalition zu einer Reform durchgerungen. Für
Kritiker kommt diese allerdings zu spät.

Berlin (dpa) - Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung in allen
Angelegenheiten werden nicht länger pauschal von Wahlen
ausgeschlossen. Nach monatelangem Ringen einigte sich die Koalition
auf eine entsprechende Reform des Wahlrechts. Die im Bundeswahlgesetz
und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse würden
aufgehoben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD,
der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Das
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) berichtete zuerst
darüber.

«Das war ein langer Kampf», sagte die Vorsitzende der
Bundesvereinigung Lebenshilfe und SPD-Abgeordnete Ulla Schmidt der
dpa. «Es ist ein demokratischer Erfolg», so die frühere
Bundesgesundheitsministerin.

Bisher können Menschen unter bestimmten Voraussetzungen von den
Wahlen ausgeschlossen werden. 2013 betraf das nach Angaben des
Bundesverfassungsgerichts 82 220 Menschen. Karlsruhe hatte im Februar
entschieden, dass die Wahlrechtsausschlüsse unrechtmäßig sind. Eine
entsprechende Reform zugunsten von davon betroffenen Menschen mit
geistiger oder psychischer Beeinträchtigung hatte schon seit Herbst
auf Eis gelegen.

Zwar hatten sich SPD und Union bereits im Koalitionsvertrag auf eine
Reform und im November auf einen konkreten Vorschlag geeinigt. Doch
die Union forderte dann noch eine Prüfung: Wenn jemand bei der
Ausübung des Wahlrechts Hilfe braucht, sollte das Betreuungsgericht
entscheiden, ob der Betroffene wählen kann. Das wollte die SPD nicht
mitmachen.

Hintergrund ist die Sorge vor Missbrauch. Nun ist laut dem
gemeinsamen Antrag keine individuelle Wahlfähigkeitsprüfung
vorgesehen. Hilfe beim Wählen soll aber als unzulässig ausgeschlossen
werden, wenn «die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt». Wer

im Rahmen von Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Betroffenen
wählt, soll sich der Wahlfälschung schuldig machen.

Für Schmidt sind Sorgen wegen möglichen Missbrauchs völlig
übertrieben. «Wer Missbrauch verhindern will, müsste die Briefwahl
abschaffen», sagte sie. Sie erläuterte, dass Betroffene mit
angemeldeten Assistenzpersonen in ein Wahllokal gehen könnten.
Einfacher Sprache, Schablonen oder andere Hilfen könnten eingesetzt
werden. In vielen anderen EU-Staaten gibt es solche Ausschlüsse vom
Wahlrecht nicht.

Auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht sind, soll das Wahlverbot
fallen. Im Bundestag soll der Antrag bereits am Freitag beraten
werden - auch Oppositionsanträge dazu stehen auf der Tagesordnung.

Für Kritik sorgt, dass die Reform - anders als angekündigt - nicht
zur Europawahl im Mai greifen soll. Die Parlamentarische
Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, kritisierte, dass
Betroffene das EU-Parlament im Mai nicht mitwählen dürfen. In dem
Antrag von Union und SPD heißt es, durch eine Änderung des
Europawahlgesetz wenige Wochen vor der Europawahl «würde in die
laufenden Wahlvorbereitungen eingegriffen werden». Denn auch das
passive Wahlrecht sollen Betroffene ausüben dürfen, sich also wählen

lassen können. Verfahren zur Kandidatenaufstellung wären betroffen.

Dennoch sagte der zuständige Berichterstatter auf SPD-Seite, Matthias
Bartke, dem RND: «Wir freuen uns, dass die Union nach langen
Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg
für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.» Verena Bentele,
Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, sagte: «Wir fordern
nun die Länder, die das noch nicht getan haben, so schnell wie
möglich zur Streichung der Ausschlüsse von Wahlen auf.»