Trinkwasser-Chlorung erlaubt: Klage gegen Freistaat abgewiesen

Dinkelscherben (dpa/lby) - Das Trinkwasser im schwäbischen
Dinkelscherben (Landkreis Augsburg) wird weiterhin mit Chlor
versetzt. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte am Dienstag die
vom Landratsamt vorgeschriebene Zwangs-Chlorung der Wasserversorgung
in der Marktgemeinde. «Die Anordnung, das Trinkwasser zu chloren, ist
angemessen», sagte ein Sprecher des Gerichts. Ein Abkochen reiche
nicht aus, da Bürger dies schnell vergessen könnten.

Nachdem im vergangenen Jahr sogenannte coliforme Keime in der
Wasserversorgung Dinkelscherbens nachgewiesen wurden, wird das
Trinkwasser seit Juni auf Anordnung der Kreisbehörde mit Chlor
versetzt. Die Gemeinde hatte wegen der Chlorung Klage gegen den
Freistaat eingereicht. «Wir finden die Anordnung nicht
verhältnismäßig», sagte ein Mitarbeiter des Rathauses.

Fäkalkeime wie in Dinkelscherben werden immer wieder im Trinkwasser
gefunden. Diese können Magen-Darm-Erkrankungen verursachen und sind
vor allem für immungeschwächte Menschen gefährlich.

Die Chlorung habe bisher Kosten in Höhe von 100 000 Euro verursacht.
Die Gemeinde Dinkelscherben nimmt an, dass der starke Pollenflug im
vergangenen Frühjahr Grund für die Verunreinigung des Wassers ist.
Eine veraltete Belüftungsanlage wurde bereits modernisiert, dem
Gericht zufolge sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Die in Deutschland zugelassene Chlorkonzentrationen ist nach Angaben
des Gesundheitsamtes nicht gesundheitsgefährdend. Es bestehe keine
unmittelbare Gefahr, das Wasser aus Leitungen zu verwenden. «Jedoch
ist dies immer eine Mengenfrage. Es ist besser, auf Trinkwasser in
Flaschen auszuweichen, da Chlor nicht für die Ernährung gedacht ist»,

sagte ein Sprecher.