Arzt gegen Jameda: Rechtsstreit um gelöschte Bewertungen

Ein Zahnarzt kündigt seine Bezahlmitgliedschaft bei dem
Bewertungsportal Jameda. Wenige Tage später löscht das Portal zehn
positive Bewertungen. Ob das eine Bestrafung war und wer die Echtheit
der Bewertungen beweisen muss, klärt nun das Münchner Landgericht.

München (dpa) - Nach welchen Kriterien löscht das
Ärztebewertungsportal Jameda Bewertungen und werden Mediziner
abgestraft, die ihre Bezahlmitgliedschaft kündigen? Mit dieser Frage
hat sich am Dienstag das Münchner Landgericht auseinandergesetzt.

Ein Kieler Zahnarzt hatte das Bewertungsportal mit Sitz in München
verklagt, weil Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht
wurden - dem Kläger zufolge wenige Tage, nachdem er seine
Bezahlmitgliedschaft gekündigt hatte. Für den Arzt ist die Löschung
eine Bestrafung der Vertragsauflösung - er verlangt, dass die
Bewertungen wieder online gestellt werden.

«Die Löschung war keine Reaktion auf die Kündigung», versicherte de
r
Anwalt von Jameda. Vielmehr sei eine Überprüfung der guten
Bewertungen schon mehrere Tage vor Eingang der Kündigung angestoßen
worden. Nach welchen Kriterien Jameda Bewertungen auf dem Portal
überprüft - auch solche, die schon jahrelang online stehen -
erörterte der Anwalt nicht.

Lediglich so viel verriet er: Die Bewerter bekommen eine SMS zur
Validierung zugeschickt, antworten sie binnen dreier Wochen nicht,
würden die Bewertungen gelöscht. Dies sei bei den betreffenden zehn
Bewertungen der Fall gewesen. Der genaue Algorithmus, der die
Überprüfung anstößt, sei Geschäftsgeheimnis. Würden die Paramet
er
verraten, könnten sich Betrüger diese Infos zunutze machen.

Das sah auch die vorsitzende Richterin Isolde Hannamann zunächst so.
Der Fall sei juristisch sehr interessant, da anders als bei negativen
Bewertungen, deren Echtheit Jameda belegen muss, in diesem Fall der
Arzt die Beweislast trägt. Ein Punkt, der beim Klägeranwalt auf
Unverständnis stieß: «Der Arzt hat nicht die geringste Möglichkeit

herauszufinden, wer die Bewertung geschrieben hat. Er kann doch nicht
Tausende von Patientenakten durchwühlen und erraten, wer das war -
das ist ja auch datenschutzrechtlich schwierig.»

Für seinen Mandanten sei es nicht nachvollziehbar, dass die guten
Bewertungen, gelöscht wurden, der Verweis auf den Algorithmus sei wie
eine Black Box. Nicht zuletzt sei der Zahnarzt durch die Löschung im
Ranking gegenüber anderen Ärzten zurückgefallen, was wiederum in den

Wettbewerb eingreife. Das Urteil in dem Fall soll am 16. April
verkündet werden.