Etwas weniger Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler

Dresden (dpa/sn) - Die Zahl der Anträge wegen vermuteter ärztlicher
Behandlungsfehler ist in Sachsen leicht gesunken. Bei der
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen
Landesärztekammer seien im vergangenen Jahr 331 Anträge eingegangen,
teilte Kammer am Dienstag mit. Im Vorjahr waren es demnach noch 356.
In 197 Fällen sei dem Verdacht weiter nachgegangen worden, 46
Behandlungsfehler wurden registriert. Das entspricht einem minimalen
Zuwachs um einen Fall im Vergleich zum Vorjahr.

Die Gutachterstelle ist eine Anlaufstelle für Patienten, die
vermuten, von einem Behandlungsfehler betroffen zu sein. Auf Antrag
prüfen die Experten Behandlungen und versuchen so zu klären, ob den
Ärzten dabei Fehler unterlaufen sind. Nach Möglichkeit strebt die
Gutachterstelle in diesem Fall außergerichtliche Einigungen an.