Generalanwältin stützt in Glyphosat-Streit EU-Schutzregeln

Luxemburg (dpa) - Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch das
Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat hat eine Generalanwältin des
Europäischen Gerichtshofs die derzeitigen Schutzregeln der EU als
ausreichend bewertet. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hindere
die zuständigen Behörden nicht daran, einen Antrag auf Zulassung in
Anwendung des Vorsorgeprinzips abzulehnen, schreibt Eleanor Sharpston
in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. Das mit der
Verordnung eingeführte System sei solide und ermögliche die Erfassung
und Korrektur von Bewertungsfehlern.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich.
Dort müssen sich mehrere Aktivisten vor einem Strafgericht wegen
Sachbeschädigung verantworten, weil sie in Geschäften Kanister eines
glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert
hatten, um sie unverkäuflich zu machen.

Um den Fall richtig einschätzen zu können, will das französische
Gericht nun vom EuGH wissen, ob die EU-Verordnung 1107/2009 über das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz
der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Dabei geht es vor
allem um die Frage, ob die Verordnung mit dem Vorsorgegrundsatz
vereinbar ist.

Das EuGH-Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Oft orientieren
sich die Richter dabei an der Einschätzung der Generalanwälte, die in
den Verfahren als eine Art unabhängige Gutachter fungieren.

Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf
Jahre zugelassen worden. Die zuständige Lebensmittelbehörde Efsa und
die europäische Chemikalienagentur Echa waren zuvor zu dem Schluss
gekommen, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht
ausreichten, um das auch auf deutschen Feldern breit eingesetzte
Mittel als krebserregend einzustufen.

Von Umweltschützern wird die Aussagekräftigkeit der zugrundeliegenden
Studien allerdings angezweifelt. Die Internationale
Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft
Glyphosat als «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ein.