BGH klärt: Haften Ärzte für sinnloses Leiden am Lebensende?

Karlsruhe/München (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) steht am
Dienstag (9.00 Uhr) vor der Grundsatz-Frage, wie weit Patientenrechte
am Lebensende reichen. Geklagt hat ein Mann, der meint, dass sein
demenzkranker Vater unnötig lange am Leben erhalten wurde. Als Erbe
fordert er vom behandelnden Hausarzt Schmerzensgeld und Schadenersatz
für Behandlungs- und Pflegekosten, insgesamt mehr als 150 000 Euro.

Der Vater, der sich zum Schluss weder bewegen noch mitteilen konnte,
war bis zu seinem Tod 2011 jahrelang künstlich ernährt worden. Ob das
medizinisch sinnvoll war, ist zweifelhaft. Was der Patient gewollt
hätte, weiß keiner. Die Karlsruher Richter haben erstmals zu
entscheiden, ob ein Arzt posthum für die Verlängerung von Leiden
haftbar gemacht werden kann. Der Anwalt des Sohnes hält das für den
einzigen Weg, auf die Einhaltung medizinischer Standards zu pochen.

Zuletzt hatte das Münchner Oberlandesgericht dem Sohn 40 000 Euro
Schmerzensgeld zugesprochen, die Schadenersatz-Forderung aber
abgewiesen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. Ob der BGH
sein Urteil gleich nach der Verhandlung verkündet oder zu einem
späteren Termin, entscheidet sich erst am Dienstag. (Az. VI ZR 13/18)