Apotheker wegen Betrugs in Millionenhöhe zu Gefängnis verurteilt

Hamburg (dpa/lno) - Weil ein Hamburger Apotheker verbotenerweise an
einem Ärztezentrum beteiligt war, ist der 62-Jährige zu einer
dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Betrugs verurteilt worden. Die
Richter des Landgerichts sahen es als erwiesen an, dass der
Angeklagte über einen in Hannover niedergelassenen Arzt, der als
Strohmann fungierte, die Mehrheitsanteile an einem medizinischen
Versorgungszentrum in Hamburg-Bergedorf gehalten hatte.

Das ist mit Blick auf Interessenkonflikte allerdings nicht erlaubt,
damit Apotheker keinen Einfluss auf ärztliche Entscheidungen oder
Rezepte haben. Das Zentrum war damit rein rechtlich nicht mehr
zulassungsfähig und hatte in Folge dessen bei der Kassenärztlichen
Vereinigung ein Jahr lang zu Unrecht Leistungen in Höhe von fast 1,5
Millionen Euro abgerechnet. Der Techniker Krankenkasse entstand zudem
ein Schaden von fast 330 000 Euro.

Angeklagt waren auch der Arzt aus Hannover sowie ein Hamburger
Onkologe, der das Zentrum gegründet hatte. Der hatte sich damals
mehrere Darlehen von dem Apotheker dafür geben lassen und seine
Gesellschafteranteile an dem Zentrum als Sicherheit hinterlegt. Nach
Kündigung der Darlehensverträge wurden die zum Schein auf den Arzt in
Hannover übertragen. Die beiden Helfer wurden zu Bewährungsstrafen
von zehn und sechs Monaten wegen Betrugs verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.