Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Sterbehilfe

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft
voraussichtlich im April Verfassungsbeschwerden gegen das
strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe. Nach Informationen
des Berliner «Tagesspiegel» (Samstag) planen die Karlsruher Richter
für den 16. und 17. April eine zweitägige mündliche Verhandlung. Der

Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts befasst sich mit
mehreren Beschwerden von Privatleuten, Sterbehilfeorganisationen,
Sterbebegleitern, Ärzten, Pflegepersonen und Rechtsanwälten.

Sie wenden sich gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der
Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderun
g
der Selbsttötung vom Dezember 2015. Die Beschwerdeführer werfen dem
Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit
sogenannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu
haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und
Sterbebegleitung.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Freitag den Termin
zunächst nicht. Die Richter sprechen üblicherweise ihr Urteil erst
einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung.