Neues Bestattungsgesetz soll bei Aufklärung von Verbrechen helfen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Vor Feuerbestattungen wird in Hessen künftig
ein professioneller Rechtsmediziner in einer zweiten Leichenschau
Todesart und -ursache genau überprüfen. Damit sollen Tötungsdelikte
und weitere, nicht natürliche oder gewaltsame Todesursachen besser
aufgeklärt werden, sagte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).
Bisher konnten auch einfache Hausärzte die zweite Leichenschau
durchführen. Man müsse wohl davon ausgehen, dass daher eine ganze
Reihe von Tötungsfällen nie aufgeklärt worden sind, teilte das
Justizministerium mit.

«Das ist ein echter Qualitätssprung», sagte Kühne-Hörmann über
das
neue Friedhofs- und Bestattungsgesetz, das am (heutigen) Freitag (1.
März) in Kraft tritt. Es gebe mittlerweile so viele Tötungsmethoden,
sagte ein Sprecher des Ministeriums. Bei einer Feuerbestattung
bestehe die Gefahr, dass Spuren vernichtet werden. Die erfahrenen
Rechtsmediziner könnten diese eher entdecken. «Die kennen auch die
klassischen Symptome von «Kissen auf dem Kopf»», sagte er.

Während eines Modellprojekts mit der Frankfurter Polizei im
vergangenen Jahr, bei dem die jetzige Regelung getestet wurde, sei in
jedem dritten Fall eine nicht natürliche Todesursache festgestellt
worden. «Die Dunkelziffer ist sehr hoch», sagte Kühne-Hörmann. Wenn

ein Mensch stirbt, dürften aber keine Zweifel über die Todesursache
aufkommen. «Das ist eine Frage des Rechtsfriedens», sagte sie.