Zeugen im Krankenpfleger-Prozess droht Verfahren wegen Meineids

Oldenburg (dpa) - Im Prozess gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel
hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg gegen vier
Zeugen Verfahren wegen Meineids eingeleitet. Das bestätigte ein
Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Zuvor hatte darüber
die Oldenburger «Nordwest-Zeitung» berichtet. Die Verfahren richten
sich demnach gegen einen leitenden Oberarzt, einen stellvertretenden
Stationsleiter und zwei Krankenschwestern des Klinikums Oldenburg.

In dem Prozess gegen Högel, bei dem es um 100-fachen Mord geht,
hatten sich die Zeugen mehrfach auf Erinnerungslücken berufen. Der
Vorsitzende Richter hatte sich in dem Verfahren vor dem Landgericht
Oldenburg darüber verärgert gezeigt und die vier Zeugen vereidigt.

Bei Meineid droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, bei
einer falschen uneidlichen Aussage droht eine Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Der bereits zu lebenslanger Haft verurteilte Högel steht seit Oktober
2018 erneut vor Gericht und muss sich wegen 100 Morden in den
Kliniken Oldenburg und Delmenhorst verantworten. Er soll seinen
Opfern nicht angeordnete Medikamente gespritzt haben, um die
Patienten anschließend reanimieren zu können.