Schadensfall Suizid - Lokführer verlangt Schmerzensgeld Von Britta Schultejans, dpa

Hunderte Menschen nehmen sich pro Jahr in Deutschland das Leben,
indem sie sich vor einen Zug werfen. Das ist nicht nur für die
Angehörigen ein Schicksalsschlag, sondern auch für die betroffenen
Lokführer. Einer von ihnen zog deswegen in München vor Gericht.

München (dpa) - «Notarzteinsatz am Gleis» - viele Bahnreisende kennen

diese Worte. Meistens stehen sie für einen Suizid auf den Schienen.
Und damit für einen heftigen Schicksalsschlag - nicht nur für die
Angehörigen des Toten, sondern auch für den Lokführer. Einer dieser
Betroffenen ist nun in München vor das Oberlandesgericht (OLG)
gezogen, weil er berufsunfähig ist - seit ein Mann 2013 im Bahnhof
Freising von der Regionalbahn überrollt wurde, die er steuerte.

Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock und war
mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem
Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche
scheiterten.

Daher forderte er von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten
10 000 Euro Schmerzensgeld und 27 000 Euro Schadenersatz sowie
Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente. Zuerst
hatte der Lokführer auch den Bruder des Toten als Erben verklagt. Der
hat die Erbschaft allerdings inzwischen ausgeschlagen, seither war
die Versicherung die alleinige Beklagte.

Nach Angaben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nehmen
sich in Deutschland etwa 1000 Menschen im Jahr auf den Schienen das
Leben. Das sind knapp drei Fälle pro Tag. Die Deutsche Bahn geht von
einer etwas niedrigeren Zahl aus. «Bemessen an den rund 20 000
Lokführern bei der DB und einer jährlichen Rate von etwa 700 Fällen
in Deutschland erleben Lokführer statistisch gesehen alle 20 Jahre
einen Schienensuizid», teilt das Unternehmen mit. Statistisch gesehen
trifft es damit jeden Lokführer in einem 45-jährigen Berufsleben
zweimal.

Ein Sprecher betonte, dass der in München klagende Lokführer kein
Mitarbeiter der Deutschen Bahn war. «Lokführer, die bei der Bahn
arbeitsunfähig sind, erhalten ein alternatives Jobangebot.» Das
Unternehmen versuche, Betroffenen so gut wie möglich zu helfen und
sie psychologisch zu betreuen.

Schon in der Ausbildung seien der Ernstfall und der Umgang damit
Thema - «ein schwieriges Thema», wie ein Bahn-Sprecher sagt. Er
verweist auch auf die Nachahmungsgefahr, den «Werther-Effekt».
Nachdem Fußball-Nationaltorwart Robert Enke sich das Leben genommen
hatte, habe es in den Tagen darauf einen deutlichen Anstieg von
Suiziden nach dem gleichen Muster gegeben - ebenso nach der
Gedenkfeier für den Spieler aus Hannover.

Dass Lokführer in solchen Fällen Schadenersatz fordern, ist kein
Einzelfall, wie Sven-Wulf Schöller, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), sagt. Meistens
sollen dann die Angehörigen zahlen. «Grundsätzlich hätte der
Lokführer gegen den Suizidanten einen Anspruch, aber der ist ja tot.»
Seinen Angaben zufolge enden diese Prozesse immer mit einer Einigung.
«Es gibt keine Urteile, nur Vergleiche.»

Das bestätigt sich am Mittwoch auch vor dem OLG München. Die
Vorsitzende Richterin empfiehlt den Parteien, sich zu einigen. Denn
die rechtliche Würdigung sei kompliziert. So erlischt die
Haftungspflicht einer Versicherung, wenn der Versicherungsfall
vorsätzlich herbeigeführt wird. Dass es einen wirklichen Vorsatz gab
und es sich nicht um eine Kurzschlussreaktion handelt, muss die
Versicherung allerdings zweifelsfrei nachweisen. Das ist im
Nachhinein fast unmöglich.

Laut Vorschlag des Münchner Gerichts soll die Haftpflichtversicherung
des Toten 70 000 Euro Schadenersatz an den Lokführer zahlen. Im
Gegenzug soll der seine Klage zurückziehen. Die Parteien haben nun
zwei Wochen Zeit, sich über den Vorschlag Gedanken zu machen. Wenn
sie keinen Widerspruch gegen den Vergleich einlegen, ist der Fall
damit erledigt. Der Anwalt des Lokführers sagt: «Ich glaube, die
Chancen dafür stehen ganz gut.»