Britisches Gericht fällt erstmals Urteil wegen Genitalverstümmelung

London (dpa) - Ein Gericht hat zum ersten Mal in Großbritannien eine
Verurteilung wegen weiblicher Genitalverstümmelung ausgesprochen.
Eine 37-jährige Frau aus Uganda wurde am Freitag schuldig befunden,
ihre damals drei Jahre alte Tochter im Jahr 2017 an ihren
Geschlechtsorganen verstümmelt zu haben. Das berichtete die britische
Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal am Strafgerichtshof Old
Bailey in London. Die Frau erwartet der BBC zufolge nun eine
Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Das Strafmaß soll am 8. März
verkündet werden.

Londons Bürgermeister Sadiq Khan bezeichnete den Schuldspruch als
Meilenstein. Das Urteil sende «eine klare Botschaft, dass wer diese
barbarische Praxis ausübt, nicht länger ungestraft bleibt», twitterte

Khan.

Die Frau hatte behauptet, ihre Tochter habe sich die Verletzungen bei
einem Sturz selbst zugezogen. Sie hatte versucht, mit bizarren
Zauberritualen Polizei und Sozialarbeiter von Ermittlungen
abzuhalten. Unter anderem wurden in ihrer Wohnung mit Draht
umwickelte Rinderzungen sowie Zettel mit den Namen von Ermittlern und
deren Bilder gefunden, die in gefrorenem Obst oder einem Einmachglas
mit Pfeffer verborgen waren.

Obwohl weibliche Genitalverstümmelung bereits seit 1985 in
Großbritannien unter Strafe steht, gab es bislang nur eine Hand voll
Anklagen. Keine führte bislang zur Verurteilung. Bei der archaischen
Prozedur werden je nach Tradition die äußeren Geschlechtsorgane von
jungen Mädchen teilweise oder ganz abgeschnitten, meist ohne
Betäubung und mit nicht sterilen Gegenständen wie etwa Rasierklingen
oder Glasscherben. Die Opfer leiden oft unter lebenslangen
körperlichen und psychischen Folgen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzt, dass auch in
Deutschland rund 65 000 betroffene Mädchen und Frauen leben, weitere
15 500 gelten als gefährdet.