Rechtsmediziner: Obduktion von Toten bleibt unverzichtbar

München (dpa) - Die Obduktion von Toten am Seziertisch bleibt dem
Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger zufolge auch in Zeiten
bildgebender Verfahren unverzichtbar. «Man kann damit sehr viele
Fragen klären, aber nicht alle», sagte der frühere Leiter des
Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität
München, der am kommenden Montag 75 Jahre alt wird. Verfahren wie
Magnetresonanztomographie und Röntgen, aber auch virtuelle
Darstellungen stießen bei einer ganzen Reihe von Fragestellungen an
ihre Grenzen.

«Wenn jemand Nadeln der giftigen Eibe verschluckt hat, sieht man sie
im Magen. Bei Pilzen gibt es bestimmte Schädigungsmuster, beim
Knollenblätterpilz zerfällt zum Beispiel die Leber in einer
bestimmten Art und Weise», sagte Eisenmenger. Auch ein plötzlicher
Herztod nach einer Herzmuskelentzündung könne erst bei einer
Obduktion diagnostiziert werden. Deshalb müssten Medizinstudenten
weiter auch an Leichen lernen, ist er überzeugt.