Rechtsmediziner will nach Tod seziert werden - Sektion unverzichtbar

München (dpa) - Die Obduktion von Toten am Seziertisch bleibt dem
Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger zufolge auch in Zeiten
bildgebender Verfahren unverzichtbar. «Man kann damit sehr viele
Fragen klären, aber nicht alle», sagte der frühere Leiter des
Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität
München, der am Montag 75 Jahre alt wird.

Verfahren wie Magnetresonanztomographie und Röntgen, aber auch
virtuelle Darstellungen stießen bei einer ganzen Reihe von
Fragestellungen an ihre Grenzen. «Wenn jemand Nadeln der giftigen
Eibe verschluckt hat, sieht man sie im Magen. Bei Pilzen gibt es
bestimmte Schädigungsmuster, beim Knollenblätterpilz zerfällt zum
Beispiel die Leber in einer bestimmten Art und Weise», sagte
Eisenmenger. Auch ein plötzlicher Herztod nach einer
Herzmuskelentzündung könne erst bei einer Obduktion diagnostiziert
werden. Deshalb müssten Medizinstudenten weiter auch an Leichen
lernen.

Eisenmenger hat schon jetzt festgelegt, dass er selbst nach seinem
Tod ohne Einschränkung zur Sektion zur Verfügung steht. Es sei für
ihn vor allem ein Schritt, «um Vorurteile gegen die Sektion
abzubauen», sagte er. «Ich hab auch einen Organspendeausweis. Aber
mit zunehmendem Lebensalter werden die Organe für einen Empfänger
uninteressant.»