Nach dem Mord an einem Mediziner bleibt das Motiv im Dunkeln Von Jürgen Ruf, dpa

Ein Arzt wird in seiner Praxis mit zahlreichen Messerstichen getötet.
Der mutmaßliche Angreifer, ein heute 27-Jähriger, steht nun vor
Gericht. Er beteuert seine Unschuld. Und gibt der Justiz Rätsel auf.

Offenburg (dpa/lsw) - Der Tatort ist vom Gerichtssaal gerade einmal
600 Meter entfernt. Der Mann, dem das Verbrechen zur Last gelegt
wird, sitzt auf der Anklagebank. Der heute 27 Jahre alte Asylbewerber
aus Somalia soll in Offenburg (Ortenaukreis) einen 52 Jahre alten
Allgemeinmediziner in dessen Praxis mit einem Messer angegriffen und
getötet sowie eine Arzthelferin verletzt haben. «Ich bin unschuldig»,

betont er zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht
Offenburg. Mehr will er nicht sagen. Das Motiv bleibt im Dunkeln.

Die Anklage, die Staatsanwalt Kai Stoffregen am Mittwoch zum Beginn
des Prozesses verliest, ist eindeutig: Der junge Mann, der seit 2015
in Deutschland lebte und sich hier als Asylbewerber legal aufhielt,
sei Mitte August vergangenen Jahres in die Praxis des Arztes in
Offenburg gestürmt und habe ihn mit mindestens 20 Messerstichen in
Kopf und Hals getötet. Zudem habe er eine Arzthelferin verletzt, die
den Angriff auf den Mediziner verhindern wollte. Danach sei er
geflüchtet. Das Küchenmesser mit der 13 Zentimeter langen Klinge
blieb im Bauch des Arztes stecken.

Der Mediziner starb am Tatort. Er sei von dem Angriff überrascht
worden und habe keine Chance zur Gegenwehr gehabt, sagt der
Staatsanwalt. Die Polizei ging Blutspuren am Boden nach. Diese
führten laut Gericht vom Tatort zur Wohnung des Mannes, der nun
angeklagt ist. Blut des Arztes klebte an seinem Schuh. Gegenüber den
Ermittlern hat er seit der Festnahme geschwiegen.

«Es gibt Anzeichen für eine psychische Erkrankung», sagt der
Chefermittler der Polizei, der vom Gericht am Mittwoch als Zeuge
gehört wird. Der junge Mann aus Somalia leide möglicherweise unter
Verfolgungswahn. Der Anklage zufolge wollte er sich für eine aus
seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei offenbar
davon ausgegangen, von dem Allgemeinmediziner bei einer
vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein.

Die Frage einer möglichen psychischen Erkrankung spielt in dem
Prozess eine wesentliche Rolle, sagt der Vorsitzende Richter Heinz
Walter. Es gehe es um die Frage, ob der Mann schuldunfähig ist. Wäre
dies der Fall, käme statt Gefängnis die Unterbringung in einer
psychiatrischen Einrichtung oder auch Freispruch in Betracht.

Die Familie des Getöteten ist in dem Prozess als Nebenkläger
vertreten. «Er war Mediziner durch und durch. Und seine oberste
Prämisse war, den Menschen zu helfen», sagt der Bruder des Mordopfers
und erste Zeuge in dem Prozess. Die Familie leide bis heute.

Die Bluttat hatte in der mehr als 60 000 Einwohner zählenden Stadt
für Unruhe gesorgt und Betroffenheit ausgelöst. Innenminister Thomas
Strobl (CDU) hatte daraufhin zusätzliche Polizisten nach Offenburg
geschickt, um Polizeipräsenz zu erhöhen und Kriminalität einzudämme
n.
Die AfD versuchte, das Verbrechen politisch zu nutzen und marschierte
durch die Stadt. Flüchtlinge und Einheimische organisierten eine
Gegendemonstration sowie für den Mediziner einen Trauermarsch.

Die Tat habe die Stadt erschüttert und das Sicherheitsgefühl
beeinträchtigt, sagt Offenburgs neuer Oberbürgermeister Marco
Steffens (CDU). Dennoch sei es gelungen, mit dem Thema sachlich
umzugehen: «Ich bin dankbar, dass Offenburg kühlen Kopf bewahrt hat.»


Der gewaltsame Tod des Arztes dürfe politisch nicht
instrumentalisiert werden, mahnt das Bündnis «Aufstehen gegen
Rassismus Offenburg» zum Prozessauftakt. Es gehe in dem
Gerichtsverfahren um die Straftat, nicht um die Herkunft des
Angeklagten. Der Prozess werfe jedoch ein Licht auf die Situation von
Flüchtlingen aus Krisengebieten. Diese seien wegen ihrer Erfahrungen
sehr häufig schwer traumatisiert. Nötig seien eine intensivere
psychologische und auch psychiatrische Betreuung der Flüchtlinge.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Ein Urteil soll es dem
Gericht zufolge am 21. Februar geben (Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18).