Suche nach Infos über Abtreibung: Wird es für Frauen jetzt einfacher? Von Theresa Münch und Sascha Meyer, dpa

Wer ungewollt schwanger wird, fühlte sich oft ziemlich allein
gelassen. Mühsam hat sich die Koalition jetzt auf bessere
Informationen für Betroffene geeinigt. Doch der Entwurf stellt auch
klar, was Ärzte keinesfalls dürfen.

Berlin (dpa) - Es ist die wohl schwierigste Entscheidung, die eine
schwangere Frau treffen kann: Wer über eine Abtreibung nachdenkt, ist
in einer persönlichen Krise. Was erwartet mich, welche Risiken gibt
es und welchem Arzt schenke ich mein Vertrauen? Wichtige
Informationen sollen Schwangere nun einfacher als bisher bekommen.
«Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche bleibt aber verboten. Dieser

mühsam ausgehandelte Kompromiss hat die große Koalition auf eine
schwere Belastungsprobe gestellt. Doch schon jetzt gibt es Zweifel,
ob er den Schwangeren wirklich helfen wird.

Um was geht es im umstrittenen Paragrafen 219a?

Er verbietet im Strafgesetzbuch Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
- dabei fasst er den Begriff Werbung sehr weit. So macht man sich
schon strafbar, wenn man etwa «seines Vermögensvorteils wegen»
öffentlich Schwangerschaftsabbrüche als Leistung anbietet. Die
Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde deshalb zu einer Geldstrafe
verurteilt, ihr Fall stieß die politische Diskussion an. Die
SPD wollte den Paragrafen - wie Grüne, Linke und FDP - abschaffen,
die Union wollte das nicht.

Was ändert sich jetzt?

Die fünf zuständigen Minister haben über Monate mühsam einen
Kompromiss ausgehandelt. Der Kern ihres Entwurfs: Das Werbeverbot
bleibt, wird aber ergänzt. «Wir stellen sicher, dass betroffene
Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen
gelangen, die sie benötigen», sagt Justizministerin Katarina Barley
(SPD).

Was bedeutet das konkret?

In Paragraf 219a soll ein neuer Absatz eingefügt werden. Demnach
dürfen Ärzte und Krankenhäuser - zum Beispiel auf ihrer Internetseite

- darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten. Mehr dürfen
sie aber nicht schreiben, sondern nur auf Angebote der zuständigen
Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Sie dürfen
also nicht Pro und Contra verschiedener Abtreibungsmethoden abwägen
oder Informationen zur Nachsorge geben.

Wo finde ich Ärzte, die Abtreibungen durchführen?

Die Bundesärztekammer soll eine zentrale Liste mit Ärzten,
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche
vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll
monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. Auch das Hilfetelefon
«Schwangere in Not» soll die Liste für die Beratung bekommen.

Sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland überhaupt legal?

Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sind Abtreibungen meist
rechtswidrig - sie werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht
bestraft. Die Schwangere muss selbst den Abbruch verlangen und sich
mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten
Stelle beraten lassen. Außerdem dürfen seit der Befruchtung nicht
mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Wie viele Frauen lassen abtreiben?

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist ziemlich konstant. Laut
Statistischem Bundesamt gab es von Januar bis September 2018 in
Deutschland 76 365 Eingriffe. Das sind 0,7 Prozent weniger als im
Vorjahreszeitraum. Meist waren die Frauen zwischen 25 und 30 Jahre
alt.

Was ändert sich nach der Einigung der Minister noch?

Junge Frauen bekommen die Verhütungspille länger als bisher, bis zum
22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt. Das solle ihnen helfen,
ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagt Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU). Die Anhebung der Altersgrenze kostet die
gesetzlichen Krankenkassen jährlich rund 40 Millionen Euro.

Was halten Ärzte von dem Kompromiss?

Die Reaktionen sind gespalten. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery
spricht von einer tragfähigen Lösung, die Frauen ebenso wie Ärzten
helfe. Frauenärztin Hänel dagegen ist nicht zufrieden. Es sei weiter
verboten, ungewollt Schwangere umfassend zu informieren, sagt sie.
«Das ist eine staatliche Zensur.» Frauen wollten sich dort ein Bild
machen, wo sie sich auch behandeln ließen und sich nicht extra durchs
Internet klicken.

Ist der politische Streit jetzt trotzdem beigelegt?

Zumindest in der Koalition wird wohl niemand richtig querschießen.
Kleine Änderungen sind aber wahrscheinlich: Unionsfraktionschef Ralph
Brinkhaus wies darauf hin, dass Gesetze in der Regel nicht ohne diese
durch das parlamentarische Verfahren kommen. SPD-Fraktionsvize Karl
Lauterbach erwartet eine breite Zustimmung seiner Fraktion. «Mit
diesem Kompromiss kann fast jeder gut leben», sagte er den Zeitungen
der Funke-Mediengruppe. Die allermeisten seien erleichtert.

Und die Opposition?

Die ist ziemlich empört. «Keine Frau entscheidet sich aufgrund von
«Werbung» für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch», kritisiert

die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Die Bundesregierung denke
offenkundig, Frauen seien «derart blöd und manipulierbar». Linke,
Grüne und FDP fordern weiter die Abschaffung des Werbeverbots.