Nach Kompromiss weiter Streit um Informationen zu Abtreibungen

Nach langem Ringen ist eine Lösung in der Koalition da: Werbung für
Abtreibungen bleibt verboten, Frauen sollen aber auch im Internet
einfacher Infos dazu finden. Das reicht Kritikern bei weitem nicht.

Berlin (dpa) - Der Streit um leichtere Informationsmöglichkeiten über
Abtreibungen geht trotz einer mühsam gefundenen Einigung in der
Bundesregierung weiter. Die Bundesärztekammer sprach am Dienstag von
einem «tragfähigen Kompromiss», der Rechtssicherheit schaffe. Auch
Organisationen von Frauenärzten lobten die Verständigung. Dagegen kam
von der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die wegen Werbung für

Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden war, scharfe Kritik an den
vorgesehenen Ergänzungen des sogenannten Werbeverbots. Auch die
Opposition forderte eine völlige Streichung des Paragrafen 219a.

Ärzte und Kliniken sollen nach dem Kompromiss darüber informieren
können - etwa auf der eigenen Internetseite -, dass sie Abtreibungen
vornehmen. Die Bundesärztekammer soll eine Liste mit Einrichtungen
führen, die auch angewandte Methoden nennt. Die Liste soll monatlich
aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung online gestellt werden. Frauen sollen außerdem
Verhütungspillen zwei Jahre länger - bis zum 22. Geburtstag - von der
Krankenkasse bezahlt bekommen.

Die Koalition hatte monatelang über Paragraf 219a im Strafgesetzbuch
gestritten. Er verbietet «Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche.
Demnach macht sich strafbar, wer «seines Vermögensvorteils wegen»
öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte - wie Grüne, Linke
und FDP - eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite
wollte das aber nicht. Laut Kompromiss bleibt das Werbeverbot nun
bestehen, wird aber um eine weitere Ausnahmeregelung ergänzt.

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery sagte, dies helfe Frauen in
Notlagen ebenso wie behandelnden Ärzten. Ähnlich äußerten sich der

Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie.

Die Ärztin Hänel dagegen sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Frauen

haben ein Recht auf Information, und das ist weiterhin verboten.»
Frauen wollten sich dort informieren, wo sie sich behandeln ließen.
Es gebe daher keinen Grund für eine Sonderregelung. Das hinter
Paragraf 219a stehende Frauenbild besage, Frauen könnten durch
Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden. «Das
ist ein Paragraf, der von seiner Intention her dafür angelegt ist, zu
stigmatisieren, auszugrenzen, zu tabuisieren und Fachleute zu
kriminalisieren.»

Die Informationen, die sie auf ihrer Homepage bereitgestellt habe,
wären weiterhin strafbar, sagte Hänel. Sie werde den Rechtsstreit
daher wie geplant in die nächste Instanz tragen. Die Ärztin war vom
Landgericht Gießen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil
sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung
angeboten hatte. An ihrem Fall hatte sich die Debatte entzündet.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: «Die beste Lösung wäre
es
gewesen, wenn der Paragraf 219a direkt gestrichen worden wäre.» Der
Kompromiss bleibe «in Teilen unklar» - nämlich in der Frage, ob Ärz
te
straffrei blieben, wenn sie «umfassend» auf der Homepage informieren.
FDP-Chef Christian Lindner erklärte: «Betroffenen Frauen helfen keine
halben Sachen.» Eine Mehrheit für eine komplette Abschaffung wäre im

Bundestag da. Linke-Fraktionsvize Cornelia Möhring kritisierte:
«Schwangere Frauen dürfen sich weiterhin nicht frei informieren,
Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin nicht frei informieren.»

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte dagegen den Zeitungen der
Funke-Mediengruppe: «Mit diesem Kompromiss kann fast jeder gut
leben.» In seiner Fraktion herrsche «bei den allermeisten große
Erleichterung darüber». Das Recht auf legale Abtreibungen habe auf
dem Spiel gestanden. «Diesen Angriff konnten wir abwehren.» Für die
Unionsfraktion sprachen die Abgeordneten Thorsten Frei und Elisabeth
Winkelmeier-Becker (beide CDU) von einem «schwierigen Kompromiss».
Entscheidend sei, dass die Bedeutung der Beratung in den anerkannten
Stellen nicht gemindert werde. Dort werde das Lebensrecht des Kindes
angesprochen, beraten werde zudem nicht nur zu medizinischen Fragen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte sich in einer Sitzung
der Unionsfraktion nach Angaben von Teilnehmern hinter den
Kompromiss. Damit könne ein jahrzehntelang strittiges Thema befriedet
werden. In der Fraktion gab es breite Zustimmung, wie es weiter hieß.