BGH verschärft Anforderungen an Aufklärung bei Lebend-Organspende

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem
Grundsatzurteil hohe Ansprüche an die Risikoaufklärung vor
Lebend-Organspenden gestellt. Der VI. Zivilsenat gab am Dienstag in
Karlsruhe zwei Spendern Recht, die nach Nierenspenden unter
gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und Schadenersatz sowie
Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung forderten.

Beide Fälle aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen vor dem

Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur Feststellung der Schadenshöhe neu
verhandelt werden. Das OLG hatte zwar Fehler bei der Aufklärung
festgestellt, etwa das Fehlen des vorgeschriebenen neutralen Arztes,
die Klage der Spender aber abgewiesen.

Entscheidend sei, dass potenzielle Organspender über sämtliche
Risiken umfassend aufgeklärt werden müssten, urteilten die
BGH-Richter. «Denn die Einhaltung der Vorgaben des
Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn die
Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert
werden soll», sagte die Vorsitzende Richterin. (Az. VI ZR 318/17 und
VI ZR 495/16)