Tode von drei Krebspatienten - Prozess gegen Heilpraktiker

Krefeld (dpa) - Ein Heilpraktiker aus Moers muss nach den Toden von
drei seiner Patienten nach einer alternativen Krebstherapie vor
Gericht. Der Prozess in Krefeld beginne in zwei Monaten - am 29.
März, teilte das Landgericht am Montag mit. Der 61-Jährige ist wegen
fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
angeklagt.

Er soll den Schwerkranken laut Anklage Ende Juli 2016 eine erheblich
überdosierte Infusionslösung verabreicht haben. Den Ermittlungen
zufolge hatte er eine ungeeignete Waage benutzt und den Wirkstoff um
das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert. Zwei Frauen und ein Mann
starben.

Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit dem Wirkstoff
3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser war 2016 nicht als
Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung war aber nicht grundsätzlich
verboten.

Allerdings kann bereits eine geringe Überdosierung des Stoffs
tödliche Nebenwirkungen auslösen, so die Staatsanwaltschaft.
Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die
Praxis im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von
niederländischen Patienten aufgesucht.