Kasse muss Barthaar-Entfernung bei Transsexueller bezahlen

Hannover (dpa) - Wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer
Kosmetikerin entfernen lässt, muss die gesetzliche Krankenkasse die
Kosten dafür übernehmen. Das geht aus einem am Montag
veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Hannover hervor. Die Kasse
hatte die Kostenübernahme abgelehnt und geltend gemacht, dass die
Klägerin einen Vertragsarzt in Anspruch nehmen müsse. Zugrunde lag
das Verfahren einer im Jahr 1972 als Mann geborenen Frau aus
Hannover, der 2015 von einem Arzt Transsexualität bescheinigt worden
war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: S 86 KR 384/18)

Starker Bartwuchs habe der Klägerin in der Bewältigung der neuen
Rolle Schwierigkeiten bereitet, teilte das Gericht mit. Eine
Nadelepilations-Behandlung durch einen Hautarzt habe zu einem
deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild geführt. Dagegen
habe das Entfernen der Barthaare bei einer Elektrologistin - also
einer Kosmetikerin mit entsprechender Ausbildung - keine
entzündlichen Hautreaktionen mit sich gebracht.

Das Sozialgericht Hannover folgte der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts, wonach transsexuelle Versicherte Anspruch auf
geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen
Leidensdrucks haben. Der Hautarzt hatte der Frau den ausgeprägten
Bartwuchs im Gesicht bescheinigt.