Kabinett berät Berichte zu Fluglärm und zur Auswärtigen Kulturpolitik

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch (9.30 Uhr)
mit der Wirkung des 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz vor
Fluglärm. Die Auswertung war eigentlich schon für 2017 geplant
gewesen. Überprüft werden sollte, ob die im Gesetz genannten Werte
geeignet und angemessen sind. Im Gesetz geht es vor allem um
sogenannten passiven Lärmschutz wie den Schallschutz von Wohnungen
und schutzbedürftigen Einrichtungen, etwa Kindergärten.

Das Kabinett berät zudem über den Jahresbericht zur Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2017. Im vergangenen Jahr
war dafür im Bundeshaushalt fast eine Milliarde Euro veranschlagt.
Kernanliegen der Bundesregierung ist es, den Zugang zu Kultur und
Bildung weltweit zu verbessern und so Freiräume für Kreativität und
Verständigung zu schaffen. Die Mittel werden unter anderem für die
Arbeit des Goethe-Instituts, Studentenaustausch oder die Förderung
deutscher Schulen im Ausland verwendet.