Organspenden in Rheinland-Pfalz rückläufig

Bundesweit steigt die Zahl der gespendeten Organe, in Rheinland-Pfalz
geht sie dagegen zurück. Die Landesärztekammer stimmt das bedenklich,
das Gesundheitsministerium hofft auf eine kürzlich verabschiedete
Gesetzesänderung.

Frankfurt/Mainz (dpa/lrs) - Entgegen dem Bundestrend ist die Zahl der
Organspenden in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr gesunken. 115
Organe - also 22 weniger als im Jahr zuvor - wurden für eine
Transplantation gespendet, wie die Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO) am Freitag in Frankfurt mitteilte. Das
Gesundheitsministerium will weiter aufklären, außerdem soll eine im
Dezember verabschiedete Gesetzesnovelle die Stellung von
Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern verbessern.

Auch die Zahl der Organspender ging in Rheinland-Pfalz - ebenfalls
anders als im Bund - binnen Jahresfrist zurück, jedoch nur um 1 auf
37. Mit rechnerisch rund 9,1 Organspendern pro einer Million
Einwohner liegt Rheinland-Pfalz damit unter dem Bundesdurchschnitt
von 11,5. Nur in Bremen und Niedersachsen gab es weniger Spender pro
Einwohner.

In Deutschland spendeten insgesamt 955 Menschen ein Organ, 158 mehr
als 2017. Es wurden 3113 Organe zur Verfügung gestellt, 519 mehr als
vor Jahresfrist.

«Die aktuellen Organspenderzahlen zeigen uns, dass die
Aufklärungsarbeit nach wie vor sehr wichtig ist», sagte die
rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine
Bätzing-Lichtenthäler (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Die leiste
man gemeinsam mit der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz.

Ein wichtiger Schritt sei eine im Dezember verabschiedete
Gesetzesnovelle gewesen. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der
oppositionellen CDU hatte der Landtag in Mainz beschlossen, dass nur
qualifizierte Ärzte Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern
werden können. Sie organisieren nach entsprechenden Schulungen in
ihren jeweiligen Häusern die Entnahme von Organen und betreuen
Angehörige. Die Novelle setzt auch Mindeststandards für die
Freistellung dieser Beauftragten fest, um sie in ihrer Arbeit zu
unterstützen. Der Landtag plant am 27. März eine sogenannte
Orientierungsdebatte zum Thema Organspende.

Der Präsident der rheinland-pfälzischen Landesärztekammer, Günther

Matheis, forderte die Kliniken auf, die Freistellung der
Transplantationsbeauftragten ernstzunehmen. Kliniken, die der neuen
Regelung nicht nachkommen, sollten auch mit Sanktionen rechnen
müssen. «Stellung, Qualifikation und Wertschätzung der
Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern muss erhöht
werden», sagte er. Dass die Zahl der Organspenden seit Jahren
zurückgeht, stimme sehr bedenklich.

In Rheinland-Pfalz gibt es nach Angaben des Gesundheitsministeriums
mit der Uniklinik Mainz und dem Westpfalzklinikum Kaiserslautern zwei
Transplantationszentren. Insgesamt seien zudem 80
Entnahmekrankenhäuser mit 108 Transplantationsbeauftragten ernannt.

Die leisteten in den Kliniken wichtige Arbeit, sagte Professor
Christian Werner, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Mainzer
Unimedizin. Sie würden etwa in Gesprächsführung geschult, um bei dem

sensiblen Thema mit Angehörigen umgehen zu können. «Es ist nicht
leicht, jemanden zu sagen, dass sein Kind stirbt.»

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgebrachte
Widerspruchslösung bei der Organspende sieht Werner positiv. «Das
wäre durchaus einen Versuch wert.» Nichtsdestotrotz scheuten viele
Menschen das Thema Tod. «Es gibt einen diffusen Widerwillen, sich mit
dem unbequemen Thema des Ablebens der eigenen Person zu
beschäftigen.»

Viele Menschen glaubten, für eine Organspende nicht geeignet zu sein,
zum Beispiel weil sie Medikamente nehmen müssten, sagte Werner.
Älteren Menschen müsse erklärt werden, dass auch sie noch als Spender

in Frage kommen, junge Leute müssten frühzeitig über das Thema
informiert werden. Grundsätzlich müsse vermittelt werden, dass eine
Organspende, wenn schon ein Mensch sterben müsse, auch ein Weg zurück
ins Leben sein könne - eben für einen anderen Menschen.

Warum es an Spenderorganen mangelt, habe mehrere Gründe. «Wir haben
weniger Krankheitszustände, die zu einem Hirntod führen», sagte
Werner. Es gebe beispielsweise aufgrund von Gurt- und Helmpflicht
sowie einer besseren Arbeitssicherheit weniger schädel- und
hirnverletzte Menschen als in früheren Jahren, die wiederum als
Spender in Frage kommen. Zudem hätten sich Therapieziele verändert.
Mittlerweile werde in einem eher palliativen Ansatz eine Behandlung
auf Wunsch eines Patienten öfter begrenzt. Dieser sterbe dann und
komme nicht in den Zustand des Hirntods.