Gericht verschiebt Prozess wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Kassel (dpa/lhe) - Zwei Frauenärztinnen aus Kassel müssen vorerst
nicht wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor
Gericht. Der zuständige Strafrichter habe die angesetzten
Hauptverhandlungstermine im Januar und Februar aufgehoben, sagte ein
Sprecher des Amtsgerichts Kassel am Donnerstag. Der Grund ist die
bundesweite Debatte über eine Reform des Strafgesetzbuch-Paragrafen
219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Das
Amtsgericht will erst Entwicklungen abwarten, die sich aus einem
Vorschlag der Bundesregierung dazu ergeben könnten. Einen neuen
Verhandlungstermin gibt es nicht.

Auf Grundlage des 219a waren auch die Kasseler Medizinerinnen
Natascha Nicklaus und Nora Szász angeklagt worden. Sie hatten auf der
Internetseite ihrer Praxis über angebotene Leistungen informiert,
darunter auch Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungsgegner hatten die
Frauen daraufhin angezeigt. Der Prozess gegen die Ärztinnen war
im August durch einen Befangenheitsantrag unterbrochen worden, der
aber abgelehnt wurde. Erwartet wird zudem noch ein Prozess vor dem
Oberlandesgericht gegen die Gießener Ärztin Christina Hänel. Sie
wurde bereits wegen gleicher Vorwürfe zu einer Geldstrafe verurteilt,
hat aber Revision eingelegt.

Nach monatelangen Debatten hatte die Bundesregierung im Dezember
einen Kompromiss vorgeschlagen. Das Werbeverbot soll demnach bestehen
bleiben, die Information für Frauen, die ungewollt schwanger werden,
aber verbessert werden. Ein Gesetzentwurf fehlt noch.