Beschneidung eines Säuglings bleibt straffrei

Nürnberg (dpa/lby) - Die Beschneidung eines zwei Wochen alten Jungen,
bei der der Säugling zu verbluten drohte, bleibt straffrei. Die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen eingestellt.
Der ursprüngliche Verdacht der gefährlichen Körperverletzung habe
sich nicht bestätigt, sagte Oberstaatsanwältin Antje
Gabriels-Gorsolke am Mittwoch. Zuvor berichtete der Bayerische
Rundfunk darüber.

Der syrische Junge war 2017 auf Wunsch seiner Eltern auf dem
Küchentisch von einem Arzt beschnitten worden. Dabei kam es zu
massiven Blutungen, die nur durch eine Notoperation im Krankenhaus
gestoppt werden konnten. Damals stand der Verdacht im Raum, die
Betäubung sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und der Junge

könnte dauerhafte Einschränkungen davontragen. «Der vom Gericht
bestellte Gutachter hat aber festgestellt, dass es lediglich zu einer
Nachblutung gekommen ist, weil eine Operationsnaht aufgegangen ist,
und dass bei dem Jungen keine bleibenden Schäden entstanden sind»,
erklärte Gabriels-Gorsolke. Daher werde nun keine Anklage erhoben.

Allerdings muss der Mediziner eine Geldauflage zahlen, weil er die
Eltern des Jungen nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs
aufklärte. Damit sei die Einwilligung der kaum Deutsch sprechenden
Eltern unwirksam gewesen. «Es verbleibt der Vorwurf der fahrlässigen
Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung», sagte die
Staatsanwältin.

Beschneidungen aus religiösen Gründen sind nach einem Beschluss des
Bundestags aus dem Jahr 2012 in Deutschland legal. Jüdische und
muslimische Jungen können daher von Ärzten, aber auch von geschulten
Beauftragten der jeweiligen Religionsgemeinschaften beschnitten
werden. Die Beschneidungen müssen nach den «Regeln der ärztlichen
Kunst» vorgenommen werden - aber nicht zwingend im Krankenhaus.