Senat ordnet Gebühren für Rettungsdienst neu

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hat die Gebühren für den
Rettungsdienst neu festgelegt. Demnach müssen die Krankenkassen nun
deutlich mehr zahlen, wenn Patienten wegen Notfällen in
Spezialfahrzeugen der Feuerwehr transportiert werden. Umgekehrt wird
der Einsatz von Rettungs- und Notarztwagen billiger, wie die
Senatsinnenverwaltung am Dienstag mitteilte.

Die Alarmierung eines Rettungswagens (RTW) kostet demnach künftig 299
statt bisher 319 Euro. Ein Notarztwagen schlägt nun mit 232 statt 336
Euro zu Buche. Wird jedoch eines der drei hoch spezialisierten
Stroke- Einsatz-Mobile zur Behandlung von Schlaganfall-Patienten
(Stemo) benötigt, werden künftig 846 Euro statt 319 Euro fällig. Noch

stärker ist die Preissteigerung für die Spezialfahrzeuge zum
Transport von Infektionspatienten (von 319 auf 3400 Euro)
beziehungsweise von stark übergewichtigen Patienten (von 319 auf 2464
Euro). Davon hat die Feuerwehr je ein Modell im Einsatz.

Der neuen Gebührenstruktur war ein längerer Streit mit den
Krankenkassen und Gerichtsverfahren vorausgegangen. Im Ergebnis
entstehen für stark frequentierte Rettungsmittel niedrigere und für
weniger eingesetzte Fahrzeuge höhere Gebühren. 2017 zählte die
Berliner Feuerwehr laut Innenverwaltung 435 000 RTW-Alarmierungen,
100 000 Notarztalarmierungen und rund 2800 Stemo-Einsätze.