Pflegebeitrag wird erhöht - Arbeitslosenbeitrag wird gesenkt

Berlin (dpa) - Für viele Bundesbürger ändert sich im Jahr 2019 eine
Menge: So werden zum Jahreswechsel der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte
erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der
Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar um
0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne
Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.

Gutverdienende müssen zudem höhere Sozialabgaben zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt ab Januar
von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat. In der Renten- und
Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf
6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Für die
meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der
Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.