Mehr Geld und bessere Pflege: Was sich 2019 ändert

Rentner, Beitragszahler, Kita-Eltern - 2019 ändert sich für viele
Bürger eine ganze Menge. Millionen werden finanziell entlastet.

Berlin (dpa) - Verbesserungen bei der Rente, Entlastungen bei den
Krankenkassenbeiträgen: Die Bundesregierung hat für 2019 viele
Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in
Deutschland ab Januar ändert - und wo es mehr netto vom brutto gibt:

STEUERZAHLER: Sollen stärker entlastet werden, vor allem Familien.
Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 9,8 Milliarden Euro. Der
steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er soll von 7428 auf
7620 Euro erhöht werden. Zudem soll der Grundfreibetrag der
Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro steigen, auch der Höchstbetrag
für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen. Zudem
gibt es eine Rückzahlung der «kalten Progression», die
Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil
«auffrisst». Insgesamt soll sie um 2,2 Milliarden abgebaut werden.
Das Kindergeld wird ab Juli um zehn Euro erhöht. Eine Familie mit
einem Bruttojahresgehalt von 60 000 Euro soll 2019 um mindestens 9,36
Prozent entlastet werden, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr.

BEITRAGSZAHLER I: Zum Jahreswechsel werden der Pflegebeitrag um 0,5
Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der
Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um
0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne
Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.

BEITRAGSZAHLER II: Gutverdienende müssen höhere Sozialabgaben zahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen
Jahr von 4425 auf 4537,50 Euro im Monat. In der Renten- und
Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf
6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Für die
meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der
Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.

KRANKENVERSICHERTE: Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen
Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die
Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren
sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden
Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner
sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

ARBEITNEHMER I: Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit
eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis f
ünf
Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in
Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender
Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45
Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem
Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur
einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

ARBEITNEHMER II: Beschäftigte sollen durch bessere Förderung von
Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel
gewappnet werden. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße

soll Weiterbildung ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für
Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es
eine solche Weiterbildungsförderung geben.

ARBEITSLOSE: Arbeitslose können leichter Arbeitslosengeld I beziehen:
Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge
gezahlt haben - bisher sind es 12 Monate binnen 24 Monaten.

GERINGVERDIENER: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von

derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter
Arbeitsstunde und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

GRUNDSICHERUNGSBEZIEHER: Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im
neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann
auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem
Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um 8 auf
382 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung

um 6 auf 322 Euro. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres
werden künftig 245 Euro gezahlt, 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder
von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 auf 302 Euro monatlich.

MIETER: Mieter sollen ab Januar besser vor Kostensprüngen geschützt
werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs
Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in
bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf
Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem
müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter
gezahlt hat.

KITA-ELTERN UND -KINDER: Deutschlands Kitas sollen besser und für
Geringverdiener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür
Mittel über das «Gute-Kita-Gesetz» erhalten können. Bis 2022 sollen

dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder
fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein
.
Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder
zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten
finanziert werden.

RENTNER: Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten
für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die
betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen
und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dür
fte
bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die
Bestandsrenten werden erst ab März erhöht, der Zuschlag soll dann
nachgezahlt werden. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente
wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu
den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der
Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht
überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen
Erwerbsminderungsrentner.

PFLEGE-BETROFFENE: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege
kommt ein Paket für 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In

Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett
bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab
Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden.
Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges
Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen
lassen können.

LANGZEITARBEITSLOSE: Für Langzeitarbeitslose kommen geförderte Jobs
für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fünf Jahre erhalten
Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die
Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um
zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als
25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz
IV bekommen haben.

KONSUMENTEN: Ab 1. Januar sind Supermärkte verpflichtet, am Regal gut
sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen.
Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden. Außerdem
wird die Pfandpflicht ausgeweitet auf Einweg-Verpackungen mit Frucht-
und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure - etwa Apfelschorlen aus Nektar -
und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent - für sie
werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

GESCHLECHTER: Neben «männlich» und «weiblich» ist im Geburtenre
gister
ab Januar auch die Option «divers» für intersexuelle Menschen
möglich. 

SPEDITEURE: Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird
erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die
Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch
eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen
Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle
Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich
7,2 Milliarden Euro pro Jahr - 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.

SAISONARBEITER: Beim Anbau von Wein, Obst und Gemüse mit
ausländischen Saisonarbeitern gilt eine Anhebung der Zeitgrenzen für
eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 70 Tage
ab Januar dauerhaft. Die Betriebe sollen so bessere Chancen erhalten,
qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen.