BGH prüft System der Beitragserhöhungen für Privatpatienten

Karlsruhe (dpa) - Eine für alle privat Krankenversicherten wichtige
Frage beschäftigt am Mittwoch (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe. Es geht darum, ob Beitragserhöhungen der vergangenen
Jahre formal richtig zustande gekommen sind. Wäre das nicht der Fall,
könnten Betroffene möglicherweise zu viel gezahltes Geld von ihrem
Versicherer zurückfordern. Die Richter können ihr Urteil noch am
Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkünden.

Alle Prämienänderungen müssen laut Gesetz von einem unabhängigen
Treuhänder abgesegnet werden. Der Kläger, der bei der Axa versichert
ist, bezweifelt die Unabhängigkeit des eingesetzten Treuhänders. Denn
dieser hatte - wie es in der Branche üblich ist - über viele Jahre
sämtliche Tarife des Axa-Konzerns geprüft und einen beträchtlichen
Anteil seiner Jahreseinkünfte von dort bezogen. Die Versicherung
beruft sich darauf, dass der Mann vor Beginn seiner Tätigkeit von der
Aufsichtsbehörde Bafin auf seine Unabhängigkeit hin geprüft wurde.

Potsdamer Gerichte hatten dem Kläger Recht gegeben. Andere Amts- und
Landgerichte haben inzwischen in ähnlichen Fällen genauso geurteilt.
Das Oberlandesgericht Celle war hingegen der Ansicht, dass die
Unabhängigkeit des Treuhänders im Zivilprozess gar nicht überprüfba
r
ist - dort setzte sich die Versicherung durch. Der BGH wird die
umstrittene Frage jetzt grundsätzlich klären. (Az. IV ZR 255/17)